Landtag

Der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner soll 2018 als Leiter einer Fahndungs-und Kontrollgruppe bei der Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck in einem Ermittlungsverfahren einen Beschuldigten mit Informationen versorgt haben. Das Landgericht Schweinfurt hat den ihn wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe verurteilt. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

28.11.2022

Dienstgeheimnisse verraten? - Geldstrafe für Abgeordneten

Vor seinem Alltag als Politiker war Richard Graupner Polizist. In dieser Funktion hatte er Zugang zum internen Polizeisystem - und soll Infos daraus an einen Bekannten weitergegeben haben. Nach einem ersten Freispruch in der Sache gibt es nun ein weiteres Urteil

Das Landgericht Schweinfurt hat den Landtagsabgeordneten Richard Graupner wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Kammer entschied am Montag auf 90 Tagessätze zu je 165 Euro, wie ein Landgerichtssprecher mitteilte. Zudem soll der AfD-Politiker wegen zweier Ordnungswidrigkeiten - der unerlaubten Datenbeschaffung - eine Geldbuße von jeweils 250 Euro leisten. Das Urteil in dem Berufungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Verteidigung des AfD-Politikers waren die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen - sie hatte wie schon im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt einen Freispruch verlangt. Graupner hatte nach Auffassung der Anklage in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse weitergeben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlusswort für eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200 Euro plädiert.

Mit den Vorwürfen hatte sich vor einem Jahr zunächst das Amtsgericht befasst. Weil die Staatsanwaltschaft nach Graupners Freispruch im Oktober 2021 in Berufung ging, landete der Fall vor dem Landgericht.

Graupner hat nach Darstellung der Anklage in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse weitergeben. Er leitete damals eine Fahndungsgruppe der Verkehrspolizei in Schweinfurt-Werneck. Ein Bekannter Graupners hatte Schwierigkeiten mit der Polizei, gegen ihn wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Von einem Polizisten will der Mann Informationen aus dem internen Polizeisystem zu seinem Fall bekommen haben, sagte er damals der Polizei. Ob das Hauptkommissar Graupner war, ließ er offen.

Das Amtsgericht sah in seinem Urteil noch keine ausreichenden Anzeichen dafür, dass der 59-Jährige Informationen über das Ermittlungsverfahren verraten hat. Es gebe zwar deutliche Hinweise auf eine Täterschaft Graupners. Restzweifel seien aber nicht völlig auszuräumen, hieß es. Das Landgericht hob das damalige Urteil nun auf.

Der 59-Jährige sitzt seit 2018 für die AfD im Landtag. Vorher war er kommunalpolitisch in Schweinfurt aktiv, unter anderem für die Republikaner. Die Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2018, vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter. Der Landtag hatte Graupners Immunität als Abgeordneter für das Verfahren aufgehoben. (Angelika Resenhoeft, dpa)

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