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Georg Eisenreich (CSU), Staatsminister der Justiz, schießt während der Vorführung eines mobilen Drohnenabwehrsystems, das zum Einsatz im Strafvollzug kommen soll, mit einer Spezialwaffe eine Drohne ab. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

09.04.2026

Drohnen über Gefängnissen: Wie gut sind Bayerns JVA geschützt?

Netzpistolen und Detektionssysteme sollen Gefängnisse schützen: Eine Anfrage der Grünen zeigt, wie Bayern auf Drohnen reagiert – und wo die Grenzen liegen

Eine Drohne über dem Gefängnishof – für die Justiz kann das schnell zum Sicherheitsproblem werden. Immer wieder werden solche Überflüge auch in Bayern registriert. Dabei besteht die Sorge, dass Drohnen genutzt werden könnten, um unerlaubte Gegenstände wie Drogen oder Handys in Justizvollzugsanstalten zu bringen.

Vor diesem Hintergrund hat der Abgeordnete Florian Siekmann (Grüne) die Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage befragt. Die Grünen wollten unter anderem wissen, wie viele Gefängnisse mit Drohnenabwehrsystemen ausgestattet sind, wie oft diese zum Einsatz kommen und welche Erkenntnisse über die Hintergründe der Drohnenflüge vorliegen.

Wie viele Systeme sind im Einsatz?

Nach Angaben des Justizministeriums sind „acht Justizvollzugsanstalten mit dem mobilen Drohnenabwehrsystem ‚Dropster‘ ausgestattet“. Dieses System funktioniert mit einem Netz, das auf fliegende Drohnen geschossen wird und deren Rotoren blockiert.

Zusätzlich verfügt die Justizvollzugsanstalt Amberg über ein Detektionssystem, das den Luftraum überwacht und Drohnen erkennt. Dieses System könne Drohnen nicht nur registrieren, sondern auch Hersteller und Modell identifizieren und Alarm auslösen. In der Justizvollzugsanstalt Straubing werde derzeit ebenfalls ein solches System installiert.

Damit setzt Bayern auf eine Kombination aus Erkennung und aktiver Abwehr. Während die Detektion frühzeitig warnt, soll das mobile System im Ernstfall eingreifen.

Überflüge nehmen zu – Motive oft unklar

Die Zahl der gemeldeten Drohnenüberflüge ist in den vergangenen Jahren gestiegen. 2025 wurden 19 Fälle registriert, 2024 waren es zwölf, 2023 sechs. Auch in den Jahren davor kam es immer wieder zu Überflügen.

Das Ministerium stellt jedoch fest: „Oft können die Piloten weder durch die Justizvollzugsanstalten noch die herbeigerufene Polizei identifiziert werden, sodass die Motive der Überflüge überwiegend unklar sind.“

Damit bleibt offen, ob es sich um gezielte Versuche handelt, Gegenstände einzuschleusen, oder um andere Aktivitäten wie etwa Aufnahmen oder Fehlverhalten aus Unwissenheit.

Konkrete Einzelfälle zeigen die Bandbreite: In einem Fall konnte der Standort eines Drohnenpiloten zwar lokalisiert werden, dieser war jedoch bereits verschwunden, als die Polizei eintraf. In einem anderen Fall flog eine Drohne zu Werbezwecken über eine Anlage und geriet dabei auch über das Gefängnisgelände.

Grenzen der Abwehrsysteme

Die eingesetzten Systeme zeigen laut Staatsregierung sowohl Stärken als auch Grenzen. Das mobile Abwehrsystem kam bislang nur einmal zum Einsatz. Dabei konnten Drohnen aufgrund großer Flughöhe nicht abgefangen werden.

Gleichzeitig heißt es aus dem Ministerium, dass Tests gezeigt hätten, „dass das System sehr gut geeignet ist, über den Justizvollzugsanstalten zur Übergabe von Gegenständen einfliegende Drohnen zum Absturz zu bringen“.

Entscheidend ist dabei die Flugdauer: Bleiben Drohnen nur kurz im Bereich der Anstalt oder fliegen sehr hoch, ist ein Eingreifen oft nicht möglich. Bei längerer Verweildauer – etwa bei einer Übergabe – könne das System jedoch wirksam eingesetzt werden.

Auch das Detektionssystem habe sich bewährt. Es sei „in der Lage, zuverlässig ferngesteuerte Drohnen sicher zu detektieren und regelmäßig ausreichend genau zu lokalisieren“. Trotzdem konnte bislang keine Drohne mit eindeutig krimineller Absicht nachgewiesen werden.

Weitere Anschaffungen vorerst nicht geplant

Die Grünen interessierten sich auch für den weiteren Ausbau der Systeme. Hier zeigt sich die Staatsregierung zurückhaltend. Zwar wird in Straubing ein weiteres Detektionssystem aufgebaut, darüber hinaus sind jedoch keine neuen Anschaffungen vorgesehen.

Das Ministerium begründet dies damit, dass zunächst Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt werden sollen. Weitere Entscheidungen würden von der technischen Entwicklung abhängen.

Auch ein Einsatz der Systeme außerhalb von Gefängnissen, etwa an Flughäfen, ist derzeit offen. „Im Hinblick auf die Geeignetheit kann derzeit keine belastbare Aussage getroffen werden“, heißt es. (loh)

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