Landtag

Steht ungenutzt leer: die Hans-Albers-Villa in Feldafing. (Foto: dapd)

27.01.2012

Ein Schmuckstück verrottet

Haushaltsausschuss: Streit um Hans-Albers-Villa am Starnberger See

Eigentlich wäre das Grundstück für jeden Immobilienhändler ein Traum: 27 160 Quadratmeter direkt am Starnberger See, ein Haus mit großer Geschichte und ein Besitzer, der es dringend loswerden möchte. Seit 1971 gehört dem Freistaat Bayern die Hans-Albers-Villa in Feldafing. Und seit Jahren versucht er, sie möglichst gewinnbringend zu versilbern. Allerdings ohne Erfolg: Das 1865 erbaute Gebäude liegt im Landschaftsschutzgebiet – ohne ein weiteres Baurecht. Zudem wurde ein sechs Meter breiter Uferstreifen vom Verkauf ausgenommen, lediglich eine Pachtoption soll dem Käufer eingeräumt werden. Das sind Konditionen, die das Traumobjekt für Interessenten schnell zum Albtraumobjekt werden lassen. Zehn Millionen Euro – die Verkaufssumme des Freistaat – wollte bislang jedenfalls niemand zahlen.


Hans Albers lebte 26 Jahre lang in der Villa am See


Die Konsequenz: Das geschichtsträchtige Anwesen steht leer und rottet vor sich hin. Darüber, was nun mit dem Haus, in dem der Hamburger Star Hans Albers von 1934 bis zu seinem Tod im Jahr 1960 lebte, geschehen soll, wurde nun im Haushaltsausschuss heftig debattiert. Die Landtagsfraktion der Grünen forderte in einem Antrag den Freistaat auf, „für das Grundstück eine Nutzung zum Wohle der Allgemeinheit zu finden“ mit „freiem Zugang zum See“ und einer öffentlichen Nutzung des historischen Gebäudes.
Seit Jahren schwelt der Streit zwischen dem Freistaat und der Gemeinde Feldafing, die einen Verkauf des Grundstücks an einen privaten Investor unbedingt verhindern möchte. Sie hat die Albers-Villa deshalb unter Bestandschutz gestellt. Im Herbst 2011 hatte der Kulturverein Garatshausen zudem angeboten, das Grundstück für einen symbolischen Euro zu kaufen, um es als Museum und Veranstaltungsort zu nutzen. Doch das scheide aus, darin waren sich die Fraktionen zumindest einig. Denn die bayerische Verfassung verbiete es dem Freistaat schlichtweg Eigentum unter Wert zu verkaufen.
Der Grünen-Abgeordnete Eike Hallitzky forderte das Finanzministerium nun auf, seine Verkaufsbemühungen komplett einzustellen. Erika Görlitz (CSU) und Karsten Klein (FDP) dagegen wiesen auf die Verpflichtung für den Freisstaat hin, Grundstücke zu veräußern, für die er keine Verwendung habe.

"Albers würde sich im Grab umdrehen"


Der Freistaat Bayern aber habe von Albers’ Lebengefährtin Hansi Burg das Grundstück „für öffentliche Erholungszwecke“ erworben, so dass der Staat von der Grunderwerbssteuer freigestellt wurde, konterte Hallitzky. So stehe es im Kaufvertrag unter Punkt V. Diese Vorgaben seien aber bis heute nicht erfüllt. „Der blonde Hans würde sich im Grab umdrehen, wenn er die Entwicklung der letzten 20 Jahre mitbekommen hätte“, pflichtete ihm der SPD-Abgeordnete Paul Wengert bei.
Lediglich zwei Seiten des Kaufvertrages seien ihm „zugespielt“ worden, erklärte Hallitzky. Echte Aufklärung würde nur der gesamte Kaufvertrag bringen, doch aus dem Finanzministerium hieß es offenbar bislang, der Kaufvertrag sei nicht auffindbar.
„Gibt es jetzt einen Kaufvertrag, oder gibt’s ihn nicht?“, fragte Manfred Pointner (Freie Wähler) den anwesenden Vertreter des Ministeriums genervt. Auch er sieht „ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Grundstück“.
Und tatsächlich: Urplötzlich rückte Dominik Kazmaier, Referatsleiter für Immobilien im bayerischen Finanzministerium, mit dem Papier heraus. „Das ist eine Veralberung von uns“, empörte sich Hallitzky. Und Wengert monierte: „Da hätten wir uns die ganze bisherige Diskussion sparen können.“
Denn der Vertrag, den Kazmaier nun eilig an die staunenden Angeordneten austeilen ließ, enthält nicht nur den damaligen Kaufbetrag von 1,3 Millionen Mark und die Zusicherung einer Leibrente und eines Wohnrechts für Albers’ Lebensgefährtin. Auch eine Klausel über einen Weiterverkauf ist enthalten. „Man kann also von keiner Zweckbindung ausgehen“, betonte Kazmaier. Niemand könne  den Freisstaat daran hindern, das Objekt zu veräußern. Genau das habe das Ministerium aber weiterhin vor, erklärte Kazmaier. Erst einmal wolle man dazu jetzt ein Baurecht für das Grundstück von der Kommune erhalten.
Endgültig geklärt ist die Zukunft des Anwesens damit aber noch längst nicht. Denn Kazmaier sicherte zu, dass der Verkauf nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen werde. Die Grünen-Fraktion stellte daraufhin ihren Antrag für ein Jahr zurück.
Damit ist auch die strittige Frage vertagt, ob für die Öffentlichkeit der sechs Meter breite Uferstreifen zugänglich gemacht werde. „Der freie Zugang zu den Seen ist in Artikel 141 der Bayerischen Verfassung verankert“, hatte Hallitzky in der Sitzung betont. Gerade am Starnberger See gebe es aber nur noch ganz wenige Stellen, die nicht gesperrt seien.
Die Abgeordneten wollen nun mit der Gemeinde eine Lösung finden. Über ein Hotel oder ein Restaurant wird in Feldafing bereits länger nachgedacht. Eine schnelle Lösung allerdings ist nicht in Sicht. Und so ist zumindest eines sicher: Die Hans-Albers-Villa verrottet weiter. (Angelika Kahl)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.