Landtag

Alkoholfahrten bleiben in Bayern ein Problem: 2025 registrierte die Polizei fast 9700 Trunkenheitsfahrten. (Foto: dpa/Michael Bihlmayer)

13.05.2026

Fast 10.000 Trunkenheitsfahrten: Alkohol am Steuer bleibt Problem in Bayern

Geldstrafe, Führerschein weg – und oft ein Verfahren vor Gericht: Tausende Menschen werden in Bayern jedes Jahr wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Das zeigt eine Anfrage der AfD im Landtag

Ein Glas zu viel auf dem Volksfest, der Heimweg scheint kurz – und plötzlich endet die Fahrt mit einer Polizeikontrolle, einer Anzeige oder sogar dem Verlust des Führerscheins. Zwar sinkt die Zahl der Trunkenheitsfahrten in Bayern seit Jahren langsam. Entwarnung gibt es aber nicht: Nach Angaben der Staatsregierung registrierte die Polizei 2025 im Freistaat 9697 Trunkenheitsfahrten nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch.

Der Landtagsabgeordnete Rene Dierkes (AfD) wollte wissen, wie sich die Zahl der Alkoholfahrten seit 2010 entwickelt hat, welche Folgen sie auf Bayerns Straßen hatten und wie häufig Menschen deshalb verurteilt wurden oder ihren Führerschein verloren. Außerdem fragte er nach Wiederholungstätern, hohen Promillewerten, medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU), regionalen Schwerpunkten und den Präventionsmaßnahmen der Staatsregierung.

Wie aus der Antwort des Innenministeriums hervorgeht, lagen die Zahlen zu Beginn des Betrachtungszeitraums deutlich höher. 2010 registrierte die Polizei noch 12.745 Trunkenheitsfahrten. Danach ging die Zahl Schritt für Schritt zurück, pendelte sich aber meist knapp oberhalb der Marke von 10.000 Fällen ein. Nach einem Anstieg auf 11.960 Fälle im Jahr 2022 sanken die Zahlen zuletzt wieder – auf 9903 Fälle im Jahr 2024 und 9697 im vergangenen Jahr. Das Innenministerium weist darauf hin, dass die Statistik ausschließlich Straftaten nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch umfasst.

Tausende Unfälle unter Alkoholeinfluss

Besonders deutlich werden die Folgen im Unfallgeschehen. Wegen datenschutzrechtlicher Löschfristen kann die Staatsregierung rückwirkend nur Zahlen seit 2016 ausweisen. Nach Angaben des Innenministeriums registrierte Bayern 2025 insgesamt 4857 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. In 2376 Fällen kamen Menschen zu Schaden. 30 Menschen starben, weitere 2768 wurden verletzt.

Damit liegen die Zahlen zwar unter früheren Spitzenwerten, hoch bleiben sie trotzdem. 2022 zählte die Polizei noch 5446 Alkoholunfälle. Damals starben 58 Menschen, mehr als 3200 wurden verletzt. Auch schwere Verletzungen bleiben häufig: 2025 wurden 548 Menschen bei Alkoholunfällen schwer verletzt.

Das Innenministerium mahnt deshalb zur Vorsicht. „Trunkenheit im Straßenverkehr ist gefährlich und führt mitunter zu schweren Verkehrsunfällen“, heißt es in der Antwort. Die Verkehrstüchtigkeit der Fahrer genieße „eine große Aufmerksamkeit im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit in Bayern“.

Daten zu dauerhaften körperlichen Schäden infolge alkoholbedingter Verkehrsunfälle liegen der Staatsregierung dagegen nicht vor. Eine entsprechende statistische Erfassung gebe es nicht.

Die meisten Verurteilten zahlen Geldstrafen

Wer alkoholisiert fährt, bleibt oft nicht bei einer Kontrolle stehen. Viele Fälle landen vor Gericht. Nach Angaben des Justizministeriums wurden 2024 in Bayern 8707 Menschen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Die meisten kamen mit Geldstrafen davon: 8036 Urteile entfielen darauf. In 430 Fällen verhängten Gerichte Freiheits- oder Jugendstrafen, meist auf Bewährung.

Zu Beginn des Betrachtungszeitraums lagen auch diese Zahlen noch deutlich höher. 2010 wurden 12.867 Menschen wegen Trunkenheitsfahrten verurteilt. Gleichzeitig stieg der Anteil ausländischer Staatsangehöriger unter den Verurteilten im Laufe der Jahre – von 14,1 Prozent im Jahr 2010 auf 36,6 Prozent im Jahr 2024.

Das Justizministerium weist allerdings darauf hin, dass die Statistik wenig über Hintergründe verrät. „In der Strafverfolgungsstatistik wird zudem nur nach Straftatbeständen unterschieden“, heißt es. Details zu Tatumständen oder den Hintergründen der Beteiligten würden grundsätzlich nicht ausgewiesen.

Tausende verlieren den Führerschein

Für viele endet eine Alkoholfahrt außerdem mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. 2024 wurden in Bayern 7528 Führerscheine gerichtlich entzogen. Im Jahr davor lag die Zahl noch bei 8841, 2010 sogar bei mehr als 10.000 Fällen.

Viele Detailfragen der Anfrage bleiben allerdings offen. So kann die Staatsregierung nicht angeben, wie viele Trunkenheitsfahrten mit Autos, Motorrädern, Fahrrädern oder E-Scootern begangen wurden. Auch zu Blutalkoholwerten von mehr als 1,6 Promille, Wiederholungstätern oder Mischkonsum mit Medikamenten und Drogen liegen keine landesweiten Zahlen vor.

Das Innenministerium begründet das mit fehlenden Auswertungsmöglichkeiten. Für viele Antworten müssten einzelne Akten manuell geprüft werden – das sei mit erheblichem Aufwand verbunden.

Prävention statt schärferer Regeln

Nach Angaben der Staatsregierung setzt Bayern vor allem auf Prävention und Kontrollen. Genannt werden Kampagnen wie „Don’t drink and drive“, die gemeinsam mit der Landesverkehrswacht und dem Brauerbund organisiert werde. Dazu kommen Schwerpunktaktionen etwa in der Faschings-, Starkbier- oder Oktoberfestzeit.

„Hinzu kommen konsequente Kontrollen der Bayerischen Polizei“, schreibt das Innenministerium. Dazu gehörten sowohl der reguläre Streifendienst als auch landesweite Schwerpunktaktionen. Schärfere Sanktionen gegen Trunkenheitsfahrten plant die Staatsregierung derzeit nicht. Auch Fragen rund um Führerscheinregeln und junge Fahrer sorgen in Bayern immer wieder für Diskussionen – etwa bei Debatten über Fahranfänger, Führerscheinregeln und Verkehrssicherheit. (loh)

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