Landtag

Franz Rieger (CSU) im Gerichtsaal. (Foto: dpa/Armin Weigel)

11.11.2021

Franz Rieger wegen Erpressung verurteilt

Geldstrafe für den CSU-Abgeordneten - in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro

Der Landtagsabgeordnete Franz Rieger (CSU) ist vor dem Landgericht Regensburg wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um Wahlkampfspenden im Jahr 2013. Das Urteil von Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger Riegers kündigten an, in Revision gehen zu wollen. Auf die Frage von Journalisten, ob er sein Landtagsmandat behalten werde, sagte Rieger: "Na klar."

Die Richter der Wirtschaftsstrafkammer folgten weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Sie sahen es als erwiesen an, dass Rieger einen Bauunternehmer erpresste, um eine höhere Spende im Wahlkampf zu bekommen. Rieger habe seine Stellung als Abgeordneter ausgenutzt. Das sei als verwerflich anzusehen, sagte der Vorsitzende Richter Marcus Lang.

Der Staatsanwalt hatte zuvor betont, Rieger habe als Abgeordneter eine Vorbildfunktion. Durch die Tat sei das Vertrauen in Rieger persönlich, aber auch in den Bayerischen Landtag erschüttert worden.

Nach Überzeugung der Richter wie auch der Ankläger warb Rieger 2013 bei einem Bauunternehmer um Spenden. Als der Unternehmer 1000 bis 2000 Euro anbot, soll Rieger 50 000 Euro gefordert und geäußert haben: "Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet." Der Geschäftsmann habe sich bedroht gefühlt, waren die Richter überzeugt.

Auf Riegers Anmerkung hin hab sich der Mann zu einer Spende in Höhe von 9900 Euro - und somit knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10 000 Euro - sowie zur Übernahme von zwei Scheinrechnungen in Höhe von insgesamt 30 000 Euro bereit erklärt. Das Abwicklungsprozedere habe Rieger vorgeschlagen, so die Richter, und zwar wissend, dass der Unternehmer die Rechnungen bei der Steuererklärung geltend machen und damit ein Steuerschaden entstehen würde. Die Zeugenaussage des Mannes sei glaubwürdig und umfassend gewesen.

Richter: wenig Reue und Schuldeinsicht erkennbar

Der Bauunternehmer hatte am Mittwoch ausgesagt. Zur geforderten Spendensumme sagte er: "Ich war von dieser Zahl baff". Rieger habe jedoch auf seine guten Kontakte in die Politik, zu den örtlichen Medien sowie in die Richterschaft verwiesen. Der Bauträger hatte nach eigener Aussage gefürchtet, einen "einflussreichen Feind" zu haben, sollte er nicht spenden.

Richter und Staatsanwälte werteten unter anderem zu Gunsten Riegers, dass er die Tat weitgehend eingeräumt habe, nicht vorbestraft sei und die Tat lange zurückliege. Ebenso anzurechnen sei, dass es sich um eine spontane Äußerung gehandelt und Rieger das Geld nicht für private Zwecke, sondern für die Partei angenommen habe. Zudem sei der Steuerschaden später durch den Unternehmer beglichen worden.

Der Verteidiger Riegers, Dirk Lammer, sagte, sein Mandant habe in dem Gespräch mit dem Bauunternehmer nicht den Vorsatz gehabt, diesen in seiner Spendenentscheidung zu beeinflussen. Zwar habe sich Rieger "in vorwerfbarer Weise" beim Spendeneinwerben mit Zahlungsabwicklungen einverstanden erklärt, die als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu werten seien, "aber er hat nie jemanden erpresst". Der Satz Riegers zur Vergabe von Bauaufträgen sei eine "unglückliche Formulierung" und eine Reaktion auf die sinngemäße Aussage des Bauunternehmers gewesen, dass die CSU in Regensburg nicht bedeutsam sei.

In seinem letzten Wort sagte Rieger: "Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass ich noch niemals in meinem Leben jemanden erpresst habe." Dies gelte auch für das Gespräch mit dem Bauträger.

Richter und Ankläger sagten, sie könnten bei dem Abgeordneten nur wenig Reue und Schuldeinsicht erkennen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 360 Tagessätzen à 400 Euro gefordert. Die Kammer blieb dann etwas darunter. "Die Strafe ist ausreichend, aber auch erforderlich", sagte der Vorsitzende Richter.

Mitangeklagt war der Inhaber einer Regensburger PR-Agentur. Ihn hatte Rieger damals ins Boot geholt, um die Scheinrechnungen für den Bauunternehmer auszustellen. Dafür wurde der Mann zu 50 Tagessätzen zu je 300 Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt.
Die Verurteilten haben nun eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof (BGH).
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.