Landtag

Es gibt Streit um den Verfassungsgerichtshof. (Foto: dpa, Mächler)

30.10.2026

Gegenwind für Vorschlag einer Fünfjahresfrist

Die AfD will ehemalige Mitglieder von Landtag und Staatsregierung erst fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden als Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zulassen. CSU, Grüne, Freie Wähler und SPD lehnen den Vorstoß ab und sehen keinen zusätzlichen Regelungsbedarf

Die AfD will ausgeschiedenen Mitgliedern des Landtags und der Staatsregierung eine fünfjährige Sperre auferlegen, bevor sie zu Richtern am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt werden können. Es brauche eine „zeitliche Distanz“ zwischen politischer Macht und Richtertätigkeit, erklärte der AfD-Abgeordnete Rene Dierkes bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Eine Karenzzeit trage zur Unabhängigkeit des Gerichts bei seinen Entscheidungen bei. Als Negativbeispiel führte Dierkes den früheren CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer an, der drei Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag zum nichtberufsmäßigen Richter am VGH gewählt worden war.

Thomas Holz (CSU) betonte dagegen, es gebe keine Regelungslücke. Im VGH-Gesetz seien klare Befangenheitsregeln verankert, der darin festgelegte Schutzmechanismus habe noch nie versagt. Holz warnte vor einem Generalverdacht gegen Verfassungsrichter. Zudem seien die fünf Jahre willkürlich gegriffen. Die AfD begründe nicht, warum genau diese Zeitspanne für mehr Unabhängigkeit sorgen soll.

Doppelmoral-Vorwurf

Für Toni Schuberl (Grüne) passt der Gesetzentwurf in die Strategie der AfD, den Verfassungsgerichtshof zu delegitimieren. Er warf der AfD „Doppelmoral“ vor, weil sie selbst aktive kommunale Mandatsträger ihrer Partei in den VGH wähle. Schuberl stellte außerdem fest, dass alle berufsmäßigen Richterinnen und Richter am VGH hoch qualifizierte Juristen ohne parteipolitische Karriere seien.

Nach Ansicht von Martin Scharf (Freie Wähler) sorgt eine Karenzzeit nicht für mehr Unabhängigkeit. Es bestehe kein Zweifel, dass die Richter am VGH frei von politischer Einflussnahme entschieden.

Horst Arnold (SPD) sah in dem Gesetzentwurf eine Diskreditierung des Parlaments. Es werde damit die Entscheidungsqualität der Abgeordneten bei der freien Richterwahl infrage gestellt. Einziges Ziel der AfD sei es, ohne sachliche Grundlage Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz zu schüren. (Jürgen Umlauft)

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