Landtag

Globuli: wirksam oder nicht? (Foto: Stephan Persch, dpa)

27.09.2019

Globuli dürfen weiter verordnet werden

Die FDP kritisiert, dass einige Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für homöopathische Mittel erstatten. Ihr Dringlichkeitsantrag, Globuli aus dem Leistungskatalog zu streichen, fand aber keine Unterstützung

Die FDP ist im Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag gescheitert, in dem sie gefordert hatte, die Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu nehmen und die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate zu streichen. „In einem Wissenschaftsland wie Deutschland darf es nicht sein, dass Pseudomedizin durch Solidargelder finanziert wird“, erklärte der FDP-Abgeordnete Dominik Spitzer im Plenum des Landtags. Seit gut 200 Jahren sei die Homöopathie den wissenschaftlichen Nachweis ihrer Wirkung über den Placeboeffekt hinaus schuldig geblieben. Wer Homöopathie als Patient nutzen wolle, solle dies auf Selbstkostenbasis tun.

Klaus Holetschek (CSU) wies die Forderung der Liberalen zurück und verwies auf Studien, wonach sich 75 Prozent der Deutschen für eine „integrative Behandlung“ ausgesprochen hätten, die natur- und schulmedizinische Verfahren verbinde. Für die Kassen sei die Homöopathie keine große finanzielle Belastung, nur 0,005 Prozent ihrer Ausgaben entfielen darauf. Zudem handle es sich um eine freiwillige Kassenleistung. Wer keine Homöopathie wolle, könne zu einer Kasse ohne dieses Angebot wechseln. Ähnlich argumentierten Peter Bauer (Freie Wähler) und Andreas Winhart (AfD).

Für die Grünen erklärte die Abgeordnete Christina Haubrich, die Wahlfreiheit der Patienten müsse erhalten bleiben. Im Sinne der Patientensicherheit dürfe auch die Apothekenpflicht nicht aufgehoben werden, da sowohl bei pharmazeutischen als auch bei homöopathischen Präparaten eine fachliche Beratung nötig sei. Nach Ansicht von Ruth Waldmann (SPD) trägt die Homöopathie bei vielen Menschen zur Linderung von Leiden oder gar zur Genesung bei. Der Zuspruch zur Homöopathie resultiere aus der Hinwendung zum Patienten mit einem ganzheitlichen Ansatz, der in der Schulmedizin leider oft vernachlässigt werde und von Kassenleistungen kaum abgedeckt sei, sagte Waldmann.
(Jürgen Umlauft)

Kommentare (4)

  1. Petersen am 14.10.2019
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    passend zu diesem Thema sind auch die geplanten Zwangsimpfungen ab März 2020.
    Dazu hatte die Staatszeitung einen Artikel unter der folgenden URL veröffentlicht:
    https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/landtag/detailansicht-landtag/artikel/bayern-gegen-staatliche-zwangsimpfungen.html

    Wohin ist dieser Artikel verschwunden?
    Wenn Bayern, was sehr lobenswert wäre, sich gegen medizinische Zwangsmaßnahmen ausspräche, dann muss das doch weiterhin öffentlich zugänglich sein.

    Danke!
  2. Georg am 28.09.2019
    "„In einem Wissenschaftsland wie Deutschland darf es nicht sein, dass Pseudomedizin durch Solidargelder finanziert wird“, erklärte der FDP-Abgeordnete Dominik Spitzer im Plenum des Landtags. Seit gut 200 Jahren sei die Homöopathie den wissenschaftlichen Nachweis ihrer Wirkung über den Placeboeffekt hinaus schuldig geblieben."

    Schon erstaulich, dass der Arzt (!) Dominik Spitzer es sogar im Plenum des Landtags wagt, eine FALSCH-AUSSAGE zur Homöopathie zu plazieren!

    Ist er nur uninformiert oder will er das Plenum für doof verkaufen?

    Hinweise für ihn zur "WISSENS-AUFFRISCHUNG":

    z.B.
    AKTUELLER Bericht der australischen Gesundheitsbehörde NHMRC zum sog. "ersten Report" 2012, den gewisse Seilschaften (vergeblich) versuchten unter Verschluß zu halten, da das Ergebnis offenbar nicht den "erwarteten" Ergebnissen" entsprach:

    "Es gibt ermutigende BEWEISE für die WIRKSAMKEIT DER HOMÖOPATHIEe bei:
    • Fibromyalgie (Grad C)
    • Mittelohrentzündung (Grad C)
    • postoperativer Ileus (Zeit bis zum ersten Flatus) (Grad C)
    • Infektion der oberen Atemwege (URTI) bei Erwachsenen (Grad C)
    • Nebenwirkungen der Krebsbehandlung (Grad C)"

    z.B.
    die Metaanalysen, die der Homöopathie WÖRTLICH eine WIRKUNG ÜBER PLACEBONIVEAU attestieren......

    z.B.
    die neuere Schlafqualitäts-Studie, die doppelblind-placebokontrolliert eine Wirkung der Homöopathie signifikant ÜBER PLACEBO-NIVEAU erbringt....

    z.B.
    die neueste PMS-Studie mit SIGNIFIKANTEN Ergebnissen zugunsten der HOMÖOPATHISCHEN THERAPIE.....

    Aber auch der Chef-Skeptiker Dr. Lübbers kann ja offensichtlich immer noch in der ZEIT, die sich offenbar als Sprachrohr der Skeptiker versteht, schamlos das GERÜCHT von
    "dass die wissenschaftliche Erkenntnislage der Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus keinerlei Wirkung zuspricht"
    verbreiten....
  3. Flo am 27.09.2019
    In unseren Globuli ist mehr Wirkstoff als in der FDP.
  4. Josef Bacher-Maurer am 27.09.2019
    Die freie Wahl der Therapie durch Patientinnen oder Patienten, sollte hier versuchsweise von der FDP erneut beschnitten werden. Ein weiterer Versuch, einen gesamten Berufsstand von rund 50.000 freiberuflichen/selbständigen Therapeuten bundesweit zu beschädigen?
    Merkwürdig ist in diesem Zusammenhang, dass offenbar das Grundsatzpapier der FDP-Bundestagsfraktion aus 2019 zum Thema Heilpraktiker/Komplementärmedizin, bei der FDP im Bay. Landtag noch nicht angekommen zu sein scheint.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.