Ein Unternehmen wird vererbt, Vermögen wechseln in Millionenhöhe den Besitzer – und unter bestimmten Voraussetzungen erlässt der Staat einen Teil der Erbschaftsteuer oder sogar die gesamte Summe. Wie häufig das in Bayern geschieht, wer davon profitiert und welche Rolle große Unternehmen oder Lobbyverbände spielen, wollte der Landtagsabgeordnete Florian von Brunn (SPD) in zwei umfangreichen Anfragen zur Erbschaftsteuerpolitik des Freistaats wissen.
Im Mittelpunkt stand dabei die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Sie ermöglicht es, große Unternehmensvermögen steuerlich zu verschonen, wenn die Zahlung der Erbschaftsteuer als wirtschaftlich belastend gilt. Bereits zuvor hatte von Brunn Zahlen veröffentlicht, wonach die Steuererlasse in Bayern deutlich gestiegen seien: von rund 25 Millionen Euro im Jahr 2019 auf mehr als 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2023. Für 2024 kamen laut Anfrage weitere gut 806 Millionen Euro hinzu.
Viele Daten bleiben unter Verschluss
Viele der konkreten Fragen beantwortete das Finanzministerium allerdings nicht oder nur eingeschränkt. Angaben zur tatsächlichen Steuerbelastung großer Erbschaften nach Vermögenshöhe lägen nicht vor und seien „mit zumutbarem Aufwand nicht zu gewinnen“, heißt es in der Antwort. Auch zur Frage, wie stark große Vermögen nach allen Steuererleichterungen tatsächlich belastet werden, macht das Ministerium keine Angaben.
Selbst die Zahl der Anträge auf Steuererlass bleibt geheim. In Bayern habe es in den vergangenen Jahren zwar Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung gegeben, denen die Finanzämter entsprochen hätten. Wegen geringer Fallzahlen könne aber eine Rückverfolgung auf einzelne Personen oder Unternehmen möglich sein. „Der Mitteilung der angeforderten Zahlen steht daher das Steuergeheimnis gemäß §30 Abgabenordnung entgegen“, erklärt das Finanzministerium.
Auch Angaben zu Medianwerten der Steuererlasse oder zur Größenordnung begünstigter Betriebsvermögen liefert die Staatsregierung nicht. Die Finanzämter erfassten viele der abgefragten Daten schlicht nicht, etwa ob Unternehmen inhabergeführt seien oder aus welchem Wirtschaftsbereich sie stammen.
Verfahren dauern teils mehr als zwei Jahre
Etwas konkreter wird das Finanzministerium bei der Bearbeitung der Verfahren. Demnach dauerte die Verschonungsbedarfsprüfung in den Jahren 2019 bis 2020 im Median 28 Monate. Für die Jahre 2021 bis 2022 sank die Bearbeitungsdauer auf 15 Monate, für die Jahre 2023 bis 2024 auf fünf Monate.
Derzeit seien in Bayern noch 16 Verfahren zur Verschonungsbedarfsprüfung offen. Externe Gutachter oder Wirtschaftsprüfer würden bei der Prüfung nicht eingesetzt. Die Finanzämter kontrollierten ausschließlich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien.
Zur grundsätzlichen Kritik an niedrigen Steuerbelastungen für große Vermögen verweist das Finanzministerium auf die bestehende Rechtslage und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Unternehmensvermögen sei „in besonderer Weise gemeinwohlgebunden und gemeinwohlverpflichtet“. Deshalb könne eine steuerliche Entlastung gerechtfertigt sein.
Staatsregierung räumt Treffen mit Unternehmen und Verbänden ein
In einer zweiten Anfrage wollte von Brunn außerdem wissen, welche Kontakte Mitglieder der Staatsregierung zu Unternehmen, Lobbyverbänden und Großspendern der CSU rund um die Erbschaftsteuer hatten. Konkret fragte er unter anderem nach Treffen mit Sixt, Nemetschek, der Max-Aicher-Gruppe, IBC Solar sowie dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (VBM) und der Stiftung Familienunternehmen.
Die Staatsregierung bestätigt Gespräche und Veranstaltungen mit verschiedenen Vertretern aus Wirtschaft und Verbänden. Genannt werden unter anderem Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Finanzminister Albert Füracker (CSU), Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW), Digitalminister Fabian Mehring (FW) und weitere Regierungsmitglieder. Eine vollständige Dokumentation aller Kontakte gebe es jedoch nicht. „Eine Pflicht zur lückenlosen Erfassung und Dokumentation sämtlicher Kontakte sowie besprochener Inhalte und sonstiger Daten (…) besteht jedoch nicht“, schreibt das Finanzministerium.
Zugleich betont das Ministerium, dass die Staatsregierung „aufgabenbedingt einen ständigen Austausch mit Vertretern der Wirtschaft und von Verbänden ebenso wie mit anderen Interessenträgern“ pflege.
Keine Beteiligung an Verfassungsklage eingeräumt
Im Zusammenhang mit der bayerischen Verfassungsklage gegen Teile der Erbschaftsteuer wollte die SPD wissen, ob Wirtschaftsverbände oder Unternehmen Einfluss auf die Vorbereitung genommen hätten. Laut Finanzministerium wurden keine Stellungnahmen von Unternehmen oder Verbänden eingeholt oder übernommen. Vertreter des VBM, der Stiftung Familienunternehmen oder des Verbands „Die Familienunternehmer“ seien auch nicht an der Formulierung der Klageschrift beteiligt gewesen.
Für die Normenkontrollklage sei stattdessen ein Verfassungsrechtler beauftragt worden. Angaben zum Honorar macht das Ministerium nicht. Es bewege sich aber „in der Größenordnung des in vergleichbaren Fällen üblicherweise Vereinbarten“. Gutachter oder Kanzleien seien darüber hinaus nicht eingebunden worden.
Die Staatsregierung verweist zudem auf bestehende Transparenzregeln, darunter das Parteiengesetz, Korruptionsrichtlinien und das Bayerische Lobbyregistergesetz. (loh)
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