Landtag

2019 wurden in Bayern täglich 10,8 Hektar Fläche versiegelt. (Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich)

23.10.2020

Keine verbindlichen Vorgaben für Kommunen

Die Neufassung des Landesplanungsgesetzes soll den Flächenverbrauch reduzieren

Der Wirtschaftsausschuss hat die von der Staatsregierung vorgelegte Neufassung des Landesplanungsgesetzes gebilligt. Gegen den Entwurf stimmten nur Grüne und SPD. Er sieht vor, den täglichen Flächenverbrauch für Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen bis 2030 auf den Richtwert von landesweit fünf Hektar am Tag zu reduzieren. Verbindliche Vorgaben für die Kommunen sind damit nicht verbunden. 2019 lag der Verbrauchswert bei durchschnittlich 10,8 Hektar, ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr. Die Grünen hatten einen eigenen Entwurf vorgelegt. Mit diesem sollte das Fünf-Hektar-Ziel bereits 2026 verbindlich erreicht werden. Diese strikte Vorgabe wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Für die Regierungsfraktionen erklärte Manfred Eibl (Freie Wähler), man lehne „zentralistische Vorgaben aus München“ an die Kommunen ab. Der Gesetzentwurf der Grünen schränke das Selbstbestimmungsrecht von Städten und Gemeinden zu stark ein und ignoriere, dass Kommunen individuelle Entwicklungsbedarfe hätten. „Man darf nicht danach fragen, was erlaubt ist, sondern welchen Bedarf es gibt“, sagte Eibl. Eine auf die einzelne Kommune heruntergebrochene Vorgabe zum Flächenverbrauch konterkariere das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Staatsregierung gebe den Kommunen stattdessen Instrumente an die Hand, den Richtwert auch ohne strikte Vorgaben zu erreichen. Eibl nannte Förderprogramme zur Innenentwicklung und Überplanung bestehender Brachflächen.

Grüne: "Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter"

Christian Zwanziger (Grüne) verteidigte den Entwurf seiner Fraktion. Die Entwicklung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass es einen verbindlichen Rahmen für das Flächensparen brauche. „Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter“, betonte er. Die Vorlage der Grünen lasse den Kommunen innerhalb des landesweiten Fünf-Hektar-Rahmens durch Ansparmodelle, die Renaturierung versiegelter Flächen sowie eine Härtefallklausel für Großprojekte die nötige Flexibilität. Durch eine degressive Flächenzuteilung nach Einwohnerzahl erhielten kleine Gemeinden im Verhältnis zu größeren ein höheres Budget. Der Entwurf der Staatsregierung sei dagegen ein „zahnloser Tiger“.

Die SPD sprach sich für eine Richtgröße auf der Ebene der regionalen Planungsverbände aus. Dies schaffe eine gewisse Verbindlichkeit, schränke die Entwicklungsmöglichkeiten gerade kleiner Kommunen im ländlichen Raum aber nicht über Gebühr ein, sagte Annette Karl (SPD). Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung fehle „jede Form der Nachvollziehbarkeit“, der ergänzende Änderungsantrag der Regierungsfraktionen verwässere dessen Wirkung noch weiter. Walter Nussel (CSU) warb für die Pläne der Koalition. Sie ermöglichten den Kommunen, flächensparend zu handeln und dabei auch Ziele des Arten- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.

Albert Duin (FDP) sprach sich für eine Neubewertung der Definition für Flächenverbrauch aus. Derzeit würden auch Parks und Friedhöfe dazugerechnet. Ansonsten plädierte er wie Franz Bergmüller (AfD) für die Sicherung der kommunalen Planungshoheit. Dieser lehnte auch den vorgesehenen Richtwert als unnötig ab. Zielführender sei, das Bewusstsein für einen möglichst sparsamen Flächenverbrauch zu schärfen. (Jürgen Umlauft)

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