Landtag

Das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des bayerischen Landtags ist krachend gescheitert. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

28.10.2021

Abberufung des Landtags gescheitert

Den Landtag auflösen und schnelle Neuwahlen - das war das Ziel des Volksbegehrens

Das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des bayerischen Landtags ist gescheitert: Nach Angaben des Staatsministeriums des Innern und des Landeswahlleiters haben sich nur 2,15 Prozent der Stimmberechtigten (204.135 Menschen) in ihren Kommunen in die Listen für das Volksbegehren eingetragen - nötig gewesen wäre eine Million. Damit hat die vor allem von sogenannten Querdenkern, zuletzt aber auch von der AfD unterstützte Initiative ihr Ziel mehr als deutlich verfehlt. Das Scheitern hatte sich bereits zur Halbzeit sehr klar abgezeichnet.

Hätten sich zwischen dem 14. und 27. Oktober bayernweit eine Million Wahlberechtigte in die Unterschriftenlisten eingetragen, wäre es zu einem Volksentscheid über eine Landtags-Auflösung gekommen. Alternativ hätte sich der Landtag vorher auch selbst auflösen können.

Erbitterte Gegner der Corona-Politik

"Das Volksbegehren als demokratisches Instrument hat durch das überwältigend klare Ergebnis die repräsentative Demokratie gestärkt. Das war wohl ganz und gar nicht im Sinne der Initiatoren", sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU).

Hinter dem in der Geschichte des Freistaats bislang einmaligen Volksbegehren standen insbesondere erbitterte Gegner der Corona-Politik, vor allem aus der "Querdenker"-Szene. Mindestens einer der Verantwortlichen des Volksbegehrens ist sogar im Visier des Verfassungsschutzes: Der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz dem Sammelbeobachtungsobjekt "Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen" zugerechnet. Die AfD, die selbst im Landtag sitzt, hatte auf einem Landesparteitag am vorletzten Wochenende noch beschlossen, das Volksbegehren zu unterstützen.

Die Zahlen von Donnerstag sind das vorläufige Ergebnis, das auf Schnellmeldungen von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns beruht. Das endgültige Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Mit der Beteiligung bei früheren Volksbegehren ist das aktuelle also nun bei Weitem nicht vergleichbar. Quasi außer Konkurrenz lief 2019 die Initiative "Rettet die Bienen", bei der sich am Ende 18,3 Prozent aller Stimmberechtigten - mehr als 1,7 Millionen Menschen - beteiligten. Das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren unterstützten 2013 am Ende 14,3 Prozent aller Stimmberechtigten, beim Rauchverbot-Volksbegehren im Jahr 2009 waren es 13,9 Prozent.

Das bislang letzte Volksbegehren, das scheiterte, war 2014 eines zur Wahlfreiheit zwischen acht- und neunjährigem Gymnasium, mit 2,9 Prozent Beteiligung oder gut 270.000 Unterschriften. Grundsätzlich liegt das Quorum bei zehn Prozent aller Wahlberechtigten - lediglich bei einem Volksbegehren zur Auflösung des Landtags ist stattdessen die Zahl eine Million Unterschriften als Hürde fix vorgeschrieben.
(BSZ/dpa)

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