Landtag

Eine AfD-Anfrage im Bayerischen Landtag greift die Debatte über Kontokündigungen und sogenanntes De-Banking auf. (Foto: dpa/Udo Herrmann)

01.01.2026

Kontokündigungen aus politischen Gründen?

Wann dürfen Banken Konten kündigen – und wo beginnt politisch motivierte Ausgrenzung? Eine Anfrage im Bayerischen Landtag bringt die Position der Staatsregierung zum Thema De-Banking auf den Tisch

Der Begriff „De-Banking“ meint die Kündigung bestehender Bankkonten oder die Verweigerung einer Kontoeröffnung durch Banken oder Zahlungsdienstleister. Die Debatte darüber hat in den vergangenen Jahren an Schärfe gewonnen, weil Betroffene hinter solchen Entscheidungen teils politische Motive vermuten. Medienberichte thematisierten dabei auch Kontokündigungen gegenüber AfD-Gliederungen und einzelnen AfD-Politikern. Vor diesem Hintergrund griff die AfD das Thema im Bayerischen Landtag mit einer schriftlichen Anfrage auf.

Eingebracht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp und Johannes Meier. „‚De-Banking‘ (manchmal auch ‚De-Risking‘) bezeichnet die Praxis, bei der Banken oder Zahlungsdienstleister ein bestehendes Konto kündigen oder die Eröffnung eines Kontos für bestimmte Personen oder Unternehmen verweigern – selbst dann, wenn diese Kunden legale Geschäftsaktivitäten ausüben oder legale Finanz- und Dienstleistungsansprüche haben“, heißt es in dem Schreiben. „In vielen Fällen handelt es sich jedoch um illegitimes De-Banking, etwa wenn die Maßnahme politisch motiviert ist oder auf Entscheidungen beruht, die nicht durch objektive rechtliche oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt sind“, kritisieren die Fragesteller. Sie wollten daher unter anderem wissen, wie die Staatsregierung legales und illegales De-Banking definiert, wie viele entsprechende Fälle bekannt sind und welche Eingriffsmöglichkeiten das Land besitzt.

Klare Zuständigkeitsgrenzen

In ihrer Antwort macht die Staatsregierung deutlich, dass sie das Thema nur in engen Grenzen beeinflussen kann. Grundsätzlich gelte: „Kreditinstitute entscheiden grundsätzlich im Rahmen der Vertragsfreiheit, ob sie eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder fortführen.“ 

Insbesondere private Banken und Genossenschaftsbanken könnten Geschäftsbeziehungen „ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. beenden“. Einschränkungen ergeben sich laut Staatsregierung vor allem aus Bundesrecht, etwa dem Zahlungskontengesetz. Für bayerische Sparkassen kommen landesrechtliche Vorgaben hinzu. Diese hätten einen öffentlichen Auftrag und müssten „eine angemessene und ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit grundlegenden Bankdienstleistungen sicherzustellen“.

Eine eigenständige Definition von legalem oder illegalem De-Banking lehnt die Staatsregierung ab. Wörtlich heißt es: „Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Staatsregierung, legales oder illegales ‚De-Banking‘ zu definieren oder geschäftspolitische Entscheidungen von Kreditinstituten innerhalb des geltenden Rechtsrahmens zu bewerten.“

Kein Handlungsbedarf

Auch zu konkreten Fallzahlen bleibt die Antwort nüchtern. Wegen der Vertraulichkeit von Bank-Kunden-Beziehungen lägen keine Informationen vor; es gebe „keine systematische Erfassung von Fällen einer unrechtmäßigen Ablehnung der Aufnahme oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung“. Bei Prävention und Aufklärung verweist die Staatsregierung auf bestehende Regelungen und die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein weitergehender Handlungsbedarf auf Landesebene werde nicht gesehen: „Die Staatsregierung sieht daher keinen Anlass für weitere Präventions- oder Informationsmaßnahmen.“ (loh)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll es an Silvester ein bundesweites Böllerverbot geben?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben der Beilage „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.