Landtag

Der Landtag hat entschieden: Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern erheben. (Foto: dpa/Büttner)

02.03.2023

Landtag beschließt Verbot von Bettensteuer – Konflikt mit München

CSU und Freie Wähler setzen ihre Regierungsmehrheit durch – die Stadt München dürfte jetzt dagegen klagen

Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Landtag durch - ungeachtet lauter Kritik auch des Städtetages.

Damit hat die Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht, die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München zu verhindern. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte für diesen Fall aber schon vorab angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen.

Erst am Mittwoch hatte der Münchner Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen. Konkret geht es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.

Die Staatsregierung hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Münchner Pläne angekündigt, die Einführung der Steuer gesetzlich verhindern zu wollen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu dem Landtagsbeschluss: "Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes schieben wir einer Übernachtungssteuer den Riegel vor. Damit sind auch die Pläne der Landeshauptstadt München vom Tisch."

Herrmann sagte weiter: "Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten." Die Steuer würde Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie belasten. (Christoph Trost, dpa)

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