Landtag

Die „handstreichartige Verkürzung“ des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) müsse zurückgenommen werden, fordert die CSU. (Foto: dpa/Marcus Brandt)

04.02.2022

Landtag fordert Verlängerung des Genesenenstatus

CSU, Freie Wähler und AfD sind sauer auf das RKI

Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und FDP hat der Landtag dafür plädiert, den Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion wieder von drei auf sechs Monate zu verlängern. Die Staatsregierung wurde per CSU-Dringlichkeitsantrag dazu aufgefordert, beim Bund entsprechend vorstellig zu werden. Ein weitergehender Antrag der AfD, den Genesenenstatus zwölf Monate zu gewähren, fand keine Mehrheit.

Für die CSU erklärte der Abgeordnete Martin Mittag, die „handstreichartige Verkürzung“ des Status durch das Robert Koch-Institut (RKI) müsse zurückgenommen werden. Sie habe zu Verunsicherung, Verärgerung und Vertrauensverlust bei den Bürger*innen geführt. Mittag zweifelte dabei die vom RKI vorgebrachte wissenschaftliche Begründung als „alles andere als zwingend“ an und forderte eine weitergehende Klärung. Bis dahin solle der EU-Empfehlung gefolgt werden, den Genesenenstatus europaweit auf sechs Monate festzulegen. Susann Enders (Freie Wähler) erklärte, der „Fehler“ des RKI müsse unverzüglich korrigiert werden. Sie sprach von einer „willkürlich anmutenden Entscheidung“.

Dagegen stellte Dominik Spitzer (FDP) aus seiner Erfahrung als Arzt die wissenschaftliche Erkenntnis des RKI nicht infrage, wonach sich mit der Delta-Variante infizierte Personen schon drei Monate später mit der Omikron-Variante anstecken könnten. Das Institut ziehe daraus aber einen falschen Schluss, da eine Omikron-Infektion seltener zu Krankenhauseinweisungen führe und damit keine Überlastung des Gesundheitswesens zu erwarten sei. Vor diesem Hintergrund sei ein sechs Monate währender Genesenenstatus vertretbar. Andreas Winhart (AfD) verwies bei der weitergehenden Forderung seiner Fraktion auf eine Studie des Paul-Ehrlich-Instituts, wonach Antikörper gegen das Coronavirus noch mehr als ein Jahr nach einer Infektion im Körper von Betroffenen nachgewiesen werden könnten. Abgeordnete anderer Fraktionen stellten dazu allerdings klar, dass der Nachweis von Antikörpern allein noch nichts über den Schutz vor einer Neuansteckung aussage.

SPD und Grüne einig

Gegen die sofortige Rücknahme der RKI-Entscheidung sprachen sich SPD und Grüne aus. So erklärte Ruth Waldmann (SPD), dass der sechs Monate geltende Status auf eine Infektion mit der Delta-Variante ausgelegt gewesen sei, aber nicht auf die ansteckendere Omikron-Variante. Dies dürfe nicht ignoriert werden, da sich Menschen sonst in Sicherheit wiegen würden, die gar nicht mehr geschützt seien. Waldmann warf der CSU zudem vor, bezüglich der RKI-Entscheidung ein „Spektakel“ aufzuführen. Noch Mitte Januar habe die von der CSU geführte Staatsregierung im Bundesrat ausdrücklich zugestimmt, dass das Institut seine Beschlüsse auf rein wissenschaftlicher Basis ohne politischen Einfluss treffen solle.

Kerstin Celina (Grüne) betonte, die RKI-Entscheidung sei folgerichtig. Nachdem die Booster-Impfung für Genesene nach drei Monaten empfohlen werde, sei es logisch, dass auch der Genesenenstatus nach drei Monaten ende. (Jürgen Umlauft)
 

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