Landtag

Dem AfD-Landtagsabgeordneter Daniel Halemba ist jetzt ein Ordnungsruf erteilt worden. (Foto: dpa/Daniel Löb)

28.11.2024

Ordnungsruf für AfD-Abgeordneten Halemba

Wer die Würde des Landtags verletzt, kann mit einem Ordnungsruf belegt werden. Die neue Regel trifft nun erstmals einen AfD-Abgeordneten, der schon ganz andere Schlagzeilen gemacht hat

Dem umstrittenen bayerischen AfD-Abgeordneten Daniel Halemba ist im Landtag ein Ordnungsruf erteilt worden. Landtagsvizepräsident Tobias Reiß (CSU) rügte damit Halembas Wortwahl in einer laufenden Plenarsitzung. Halemba hatte den Landtag in seiner Rede, in der er sich vergeblich als Schriftführer für das Landtags-Präsidium bewarb, als "Clowns-Parlament" bezeichnet: Die anderen Fraktionen schränkten Rechte der AfD im Landtag ein und ließen den Landtag damit zu einem "Clowns-Parlament" verkommen, sagte er. Reiß stellte anschließend fest, damit habe Halemba die Würde des Landtags verletzt.

Halemba ist der erste Politiker, dem ein Ordnungsruf entsprechend der seit Sommer geltenden neuen Landtags-Regularien erteilt wurde. Dort wurden die bisher für Störungen erteilten Rügen abgeschafft, stattdessen gibt es nun ein dreistufiges Verfahren: Zunächst wird ein Ordnungsruf erteilt. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln droht in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2.000 Euro - bei Wiederholungstätern sogar von bis zu 4.000 Euro - und schließlich als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen.

Staatsanwaltschaft hat Halemba angeklagt

Halemba hat bereits weit über die Grenzen Bayerns Bekanntheit erlangt, weil er seit mehr als einem Jahr im Fokus der Staatsanwaltschaft Würzburg steht. Die Behörde hat ihn inzwischen angeklagt - ihm werden Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Amtsgericht Würzburg prüft die Zulassung der Anklage. Halemba selbst weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück: Er hat wiederholt erklärt, er sei der festen Überzeugung, sich nicht strafbar gemacht zu haben.

Ein vom AfD-Bundesvorstand beantragtes Parteiausschlussverfahren gegen Halemba endete mit einem Vergleich. Demnach darf Halemba in der Partei bleiben. Nach Angaben eines Parteisprechers sollte er aber eine Ämtersperre von 18 Monaten erhalten. (Christoph Trost, dpa)

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