Landtag

Aushang in einem Kindergarten. Die Formulierung zur Familienpolitik sorgt für Diskussion im Landtag. (Foto: loh)

11.02.2026

Politischer Slogan auf Kita-Aushängen: SPD verlangt Belege

„Bayern ist das Land mit den meisten Leistungen für Familien.“ Dieser Satz steht auf dem verpflichtenden Förderhinweis für Kitas, die vom Freistaat finanziell unterstützt werden. Die SPD zeigt sich irritiert – und fragt nach Zahlen, Vergleichsdaten und den Kosten

Kindertagesstätten in Bayern sind verpflichtet, sichtbar darauf hinzuweisen, dass sie vom Freistaat gefördert werden. Grundlage ist Artikel 19 Nummer 9 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Neu ist jedoch ein Zusatz auf dem Aushang: „Bayern ist das Land mit den meisten Leistungen für Familien.“ Genau diese Formulierung rückt der SPD-Abgeordnete Horst Arnold in den Mittelpunkt einer Schriftlichen Anfrage.

Arnold will wissen, auf welcher Grundlage die Staatsregierung diese Aussage trifft. Welche Vergleichsdaten aus anderen Bundesländern liegen zugrunde? Wurde bei der Bewertung berücksichtigt, dass Länder wie Berlin oder Rheinland-Pfalz mit Beitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung werben? Zudem fragt er, nach welchen Kriterien die Staatsregierung Leistungen für Familien im Bundesländervergleich misst und wie diese Messungen öffentlich dokumentiert werden. Auch organisatorische Fragen stellt der Abgeordnete: Wer entschied über die Überarbeitung des Förderhinweises? Welche Kosten sind entstanden? Müssen Einrichtungen mit Konsequenzen rechnen, wenn der Aushang nicht ausreichend sichtbar angebracht ist?

„Über die Hälfte des Sozialhaushalts geht an Familien“

Der Freistaat investiere „jährlich insgesamt knapp 5 Milliarden Euro und damit über die Hälfte des gesamten Sozialhaushalts für die bayerischen Familien“, heißt es in der Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Kinder profitierten vom Bayerischen Krippengeld im zweiten und dritten Lebensjahr, vom Beitragszuschuss zur Kindertagesbetreuung in Höhe von 100 Euro monatlich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung sowie vom Bayerischen Familiengeld. Dieses wurde allerdings für alle ab 2025 geborenen Kinder gestrichen.

Nach der Einschulung setze sich die Unterstützung durch Schulwegkostenfreiheit, Schulgeldersatz und Lernmittelfreiheit fort. Hinzu kämen Investitionen in den Ausbau und Betrieb der Kindertagesbetreuung sowie Programme wie die Schwimmbadförderung. Diese „vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, die nicht direkt mit Leistungen anderer Bundesländer verglichen werden können, wirken“, heißt es in der Antwort. Eine Studie des ifo-Instituts vom Mai 2025 weise Bayern als das „kinder- und familienfreundlichste Bundesland Deutschlands“ aus. Eine konkrete Gegenüberstellung einzelner Leistungen mit anderen Ländern enthält die Antwort nicht.

Staatsregierung: Kein Schild, sondern nur ein "(Papier-)Aushang"

Zur Entscheidung über die neuen Aushänge heißt es, die Überarbeitung sei „auf Grundlage einer Entscheidung der Staatsregierung im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsvollzugs“ erfolgt. Kosten für die öffentliche Hand seien dadurch nicht entstanden, da der Hinweis über die Homepage des Ministeriums zum Download bereitgestellt werde.

Zugleich widerspricht das Ministerium der Darstellung, es handle sich um verpflichtende Schilder. Es sei lediglich ein „(Papier-)Aushang“. Die Materialkosten für den Ausdruck einer DIN-A4-Seite seien „vernachlässigbar“. Mit Stand 31. Dezember 2024 wurden bayernweit 10.856 Einrichtungen nach dem BayKiBiG gefördert. Der Aushang ist Teil der Fördervoraussetzungen.

Die Kontrolle erfolge im Rahmen von Belegprüfungen durch die Bewilligungsbehörden nach Maßgabe der Kinderbildungsverordnung. Für mögliche Konsequenzen bei Verstößen wird auf die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs verwiesen. „Problemanzeigen im Zusammenhang mit der Anbringung des Förderhinweises sind nicht bekannt.“

Auf die Frage, wie die Staatsregierung Krippenbeiträge von teils über 500 Euro pro Monat bewertet, heißt es, eine differenzierte Beantwortung sei „aufgrund der Pauschalität der Fragestellung“ nicht möglich. Zu künftigen Entlastungen werde auf die geplante Reform des BayKiBiG verwiesen. (loh)

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