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Die Grünen fordern verbindliche Standards für die Putenhaltung in Bayern. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

10.09.2026

Putenhaltung in Bayern: Grüne fordern Konsequenzen aus Gerichtsurteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat im April klargestellt, dass die bisherigen Vorgaben für die Putenhaltung nicht ausreichen. Während die Staatsregierung nun zunächst die Folgen des Urteils prüfen will, fordern die Grünen verbindliche Standards für eine tiergerechte Haltung

In Bayerns Putenställen geht es um mehr als die Zahl der Tiere und die Größe der Ställe. Puten brauchen unter anderem Platz zum Ruhen und erhöhte Plätze zum Aufbaumen. Ob die bisherigen Vorgaben dafür ausreichen, hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil vom 23. April 2026 infrage gestellt.

Das Gericht stellte fest, dass die bislang geltenden Vorgaben für die Putenhaltung nicht ausreichen, um den Anforderungen des Tierschutzgesetzes gerecht zu werden. Damit ist die bisherige Haltungspraxis rechtlich neu auf den Prüfstand geraten.

Der Grünen-Abgeordnete Paul Knoblach wollte daher von der Staatsregierung wissen, welche Konsequenzen das Urteil für Bayern hat. Er fragte unter anderem nach der Zahl der putenhaltenden Betriebe und Haltungsplätze, der Struktur der Ställe sowie danach, welche Maßnahmen für eine tierschutzgerechte Haltung geplant sind. Auch wollte er wissen, ob Bayern sich für eine verbindliche Haltungsverordnung für Puten einsetzen will.

Staatsregierung will Urteil zunächst prüfen

Das Landwirtschaftsministerium erklärt in seiner Antwort, für weitere Schritte sei zunächst eine juristische und fachliche Prüfung der Urteilsbegründung erforderlich. Bayern wolle dabei mit anderen Bundesländern zusammenarbeiten. Ziel sei es, Planungssicherheit für die putenhaltenden Betriebe zu schaffen. Zugleich müsse ein „angemessener Ausgleich zwischen den Belangen des Tierschutzes und den rechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter“ gefunden werden.

Eine konkrete Empfehlung an die Betriebe, ihre Ställe etwa mit Aufbaumöglichkeiten, Rückzugsbereichen oder kleineren Einheiten zu strukturieren, gibt das Ministerium in der Antwort nicht. Der Anpassungsbedarf bei den Richtlinien des Programms „Geprüfte Qualität – Bayern“ werde sich aus der weiteren Prüfung des Urteils ergeben.

Auch bei einer eigenen Haltungsverordnung für Puten bleibt die Antwort zurückhaltend. Laut Landwirtschaftsministerium setzt Bayern auf ein abgestimmtes Vorgehen. Eine Regulierung, die über EU-Vorgaben hinausgeht, werde kritisch gesehen. Als einen möglichen Nachteil nennt die Staatsregierung eine Abwanderung der Produktion ins Ausland.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums gibt es in Bayern 509 putenhaltende Betriebe mit insgesamt 1,06 Millionen Haltungsplätzen. 910.719 dieser Plätze entfallen auf 50 Betriebe mit jeweils mindestens 10.000 Plätzen. Über die konkrete Struktur der Ställe liegen dem Ministerium jedoch keine Daten vor.

Grüne wollen verbindliche Mindeststandards

Paul Knoblach, Sprecher der Grünen für Tierschutz, kritisiert das Vorgehen der Staatsregierung. „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Wer Tiere hält, muss ihre Grundbedürfnisse respektieren – dazu gehören Rückzugsmöglichkeiten, strukturierte Ställe und erhöhte Ruheplätze.“ Die Staatsregierung dürfe das Urteil nicht länger aussitzen. „Jetzt braucht es tierschutzkonforme Standards statt weiterer Prüfaufträge“, so Knoblach.

Freiwillige Branchenstandards und Tierwohlprogramme sollen nach dem Willen der Grünen an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts angepasst werden. Außerdem soll sich Bayern auf Bundesebene für eine verbindliche Haltungsverordnung für Mastputen einsetzen. Förder-, Qualitäts- und Tierwohlprogramme des Freistaats sollen nach den Vorstellungen der Fraktion ausschließlich tierschutzgerechte Haltungsformen unterstützen.

Nach der parlamentarischen Sommerpause wollen die Landtags-Grünen ihren Antrag zur Putenhaltung in den Landtag einbringen. Darin fordern sie verbindliche tierschutzrechtliche Mindeststandards. Vorgesehen sind unter anderem eine ausreichende Stallstrukturierung, Aufbaumöglichkeiten, Ruhezonen und Rückzugsbereiche. (loh)

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