Politik

27.08.2026

Soll Mietern der Bau von Klimaanlagen erleichtert werden?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Mietrechts angeregt, um den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden für Mieterinnen und Mieter unkomplizierter zu machen. Evelyn Schötz Bundestagsabgeordnete der Linken, sieht das als Schritt in die richtige Richtung. Rudolf Stürzer Vorsitzender von Haus + Grund, München, hat Bedenken

JA

Evelyn Schötz Bundestagsabgeordnete der Linken

Der Vorstoß von Justizministerin Hubig geht in die richtige Richtung, aber er reicht nicht aus. Wer mit Wohnraum Geld verdient, hat die Verantwortung, eine Wohnung bereitzustellen, in der Menschen gesund leben können. Bei häufigen Hitzewellen ist Hitzeschutz keine Frage des Komforts: Für Babys, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen können überhitzte Wohnungen zur ernsten Gesundheitsgefahr werden.

Deshalb müssen Mieterinnen und Mieter nicht nur das Recht bekommen, auf eigene Kosten Klimaanlagen oder Verschattungen einzubauen. Vermieter sollten verpflichtet werden, wirksamen Hitzeschutz zu schaffen, etwa durch außenliegende Verschattung, bessere Dämmung, Begrünung oder andere geeignete bauliche Maßnahmen. Es kann nicht sein, dass Mieter hohe Mieten zahlen und dann zusätzlich selbst dafür aufkommen sollen, dass ihre Wohnung im Sommer überhaupt bewohnbar bleibt.

NEIN

Rudolf Stürzer Vorsitzender von Haus + Grund, München 

Ein genereller Rechtsanspruch des Mieters auf Erlaubnis zum Einbau eines Klimasplitgeräts berücksichtigt unzureichend die Interessen des Eigentümers, aber auch der anderen Mieter des Hauses. Aufgrund der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten kann eine gerechte Interessenabwägung nur im Einzelfall erfolgen. Anders als etwa bei der Befestigung von Jalousien oder Markisen muss bei der Installation eines Splitgeräts die Außenwand des Hauses, also auch eine eventuell vorhandene Wärmedämmung, durchbohrt werden.

Dies kann beim Entfernen der Anlage bei Auszug des Mieters, wenn weder Nachmieter noch der Vermieter Interesse an der Anlage hat, zu Problemen führen. Zu berücksichtigen ist auch, ob die Anlage insbesondere bei Mehrfamilienhäusern so positioniert werden kann, dass Mieter von Nachbarwohnungen nicht durch die ausgeblasene warme Luft samt Geräuschentwicklung belästigt werden. 
 

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