Landtag

Die Gipfelstation auf dem Fellhorn. (Foto: dpa/Walter G. Allgöwer)

16.11.2025

Skigebiete: Grüne kritisieren geplante Lockerung der Umweltprüfungen

Neue Zahlen aus dem Landtag zeigen: In den letzten zehn Jahren gab es kaum große Pistenprojekte, die einer Umweltprüfung unterlagen. Trotzdem sollen künftig fast alle Anlagen ohne Umweltprüfung gebaut werden dürfen – selbst in Schutzgebieten

Die Auseinandersetzung um den neuen Sessellift am Fellhorn erhält neue Brisanz. Die Landtags-Grünen haben ihre Beschwerde gegen das Dritte Modernisierungsgesetz der Staatsregierung bei der EU-Kommission erneut bekräftigt und warnen vor massiven Auswirkungen auf Natur, Artenvielfalt und Rechtssicherheit. Mit umfangreichen schriftlichen Anfragen wollen sie klären, wie Genehmigungen für Skipisten, Beschneiungsanlagen, Seilbahnen und Schlepplifte in Bayern bislang tatsächlich gehandhabt wurden.

Kern ihrer Kritik: Die Staatsregierung habe die Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) so stark angehoben, dass künftig zahlreiche Vorhaben keiner Umweltprüfung mehr unterliegen – auch in sensiblen Schutzgebieten. Ganze Anlagentypen würden „faktisch komplett aus der UVP-Pflicht fallen“.

Johannes Becher, Vizefraktionsvorsitzender der Grünen, warnt: „Wir reden hier nicht nur über Verwaltungsvorschriften – es geht darum, wie wir in Bayern mit unserer Natur umgehen. Wer Umweltstandards senkt, um Verfahren zu beschleunigen, erzeugt unumkehrbare Schäden, die die nächsten Generationen ausbaden müssen.“

Tourismussprecher Christian Zwanziger ergänzt: „Die neuen Schwellenwerte […] sind wie eine Ampel, die nie auf Rot schaltet. Nahezu jede Anlage kann gebaut werden, ohne dass eine Umweltprüfung die Folgen für Böden, Wälder oder bedrohte Arten beleuchtet.“

Grüne: „Ampel, die nie auf Rot schaltet“

Die Grünen verweisen darauf, dass selbst größere Eingriffe künftig ohne Einzelfallprüfung und ohne echte Öffentlichkeitsbeteiligung möglich wären. Ein Vergleich zeige, dass nach den neuen Grenzwerten kein einziges relevants Seilbahnprojekt der vergangenen zehn Jahre UVP-pflichtig gewesen wäre.

Die Antworten der Staatsregierung auf Zwanzigers Anfrage zeichnen ein lückenhaftes Bild der bisherigen Praxis. Das zuständige Staatsministerium teilt mit: „Im Zeitraum von 2015 bis 2025 [wurden] insgesamt 18 Schlepplifte und 19 Seilschwebebahnen gebaut und in Betrieb genommen. Genauere Daten zum Beginn bzw. Abschluss oder Details der jeweiligen Verfahren […] liegen nicht vor. Die entsprechende Erhebung ist in der kurzen Frist nicht möglich.“

Zudem erklärt das Umweltministerium: „Nach der bis zum 1. August 2025 geltenden Rechtslage [wurde] ein Genehmigungserfordernis erst durch das Erfordernis einer UVP ausgelöst. In den letzten 10 Jahren ist kein solches Verfahren bekannt.“ Auch zur Genehmigungspraxis bei Beschneiungsanlagen könne in der geforderten Frist keine Auskunft erteilt werden.

Für die Grünen ein Beleg dafür, dass die Staatsregierung weder Transparenz noch fundierte Datenbasis zur Legitimation ihrer Reform vorweisen könne. Weitere politische Auseinandersetzungen um das Gesetz sind damit vorprogrammiert. (loh)

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