Landtag

14.03.2026

Bayerische Steuerverwaltung verliert viel Personal

Der Freistaat bildet viele Beamte aus – doch etliche wechseln später zu Kommunen oder in die Privatwirtschaft. Darüber gibt es Streit. Eine neue Auswertung zeigt nun, wo der Staat besonders viele Fachkräfte verliert

Die Versetzungspraxis zwischen Freistaat und Kommunen beschäftigt den Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes (ÖD). Hintergrund sind teils emotional geführte Debatten mit den kommunalen Spitzenverbänden. Denn der Freistaat trägt einen Großteil der Ausbildungskosten und verliert anschließend Personal an die Kommunen. Diese wiederum kritisieren immer wieder, dass Versetzungen zu selten genehmigt würden. Es geht dabei vor allem um Beamte, deren Wechsel rechtlich nur über Versetzungen möglich ist. Das Finanzministerium stellte dazu jetzt eine ressortübergreifende Auswertung vor.

Erfasst wurden Versetzungen zwischen Staatsverwaltung und Kommunen sowie abgelehnte Versetzungsgesuche seit 2020. Nicht enthalten sind Fälle, in denen Kommunen Beamte selbst ernennen oder Beschäftigte erst aus dem Staatsdienst ausscheiden und später bei Kommunen wieder eingestellt werden.

Laut Ministerialrat Arnd Weißgerber verlaufen Versetzungen meist einvernehmlich. Viele Wechselbewegungen gibt es beim Innenministerium, vor allem in der inneren Verwaltung. Dort werden Nachwuchskräfte sowohl für staatliche als auch kommunale Aufgaben ausgebildet, weshalb regelmäßig Personal in beide Richtungen wechselt.

Im Justizministerium wechseln vor allem Beschäftigte der zweiten Qualifikationsebene (mittlerer Dienst) zu Kommunen. Gleichzeitig steht etwa der staatliche Justizvollzugsdienst unter erheblichem Personaldruck. Versetzungsanträge würden deshalb „im Einzelfall geprüft“ und teilweise auch abgelehnt, so Weißgerber.

"Der Staat kann Personal abgeben, aber kaum neues gewinnen"

Am stärksten von Abgängen betroffen ist die Steuerverwaltung im Finanzministerium. In mehreren Qualifikationsebenen wechseln deutlich mehr Beschäftigte zu Kommunen als umgekehrt. Zugleich erschweren bundesrechtliche Vorgaben die Personalgewinnung: Denn fachfremdes Personal darf dort nicht eingesetzt werden. „Der Staat kann Personal abgeben, aber kaum neues gewinnen“, klagte Weißgerber. Viele Beschäftigte wechselten zudem in die Privatwirtschaft, etwa in Steuerberatungen.

ÖD-Ausschusschef Martin Brunnhuber (Freie Wähler) sieht in den Zahlen keinen Hinweis darauf, dass Kommunen bei Versetzungen schlechter gestellt werden. „Es hat sich nicht bestätigt, dass sie benachteiligt werden“, sagte er – also, dass der Freistaat Versetzungen zu selten genehmigt. Er verwies darauf, dass Bayern viel Geld in die Ausbildung investiere und deshalb genau prüfe, wann Personal abgegeben werden könne.

Ausschussvize Alfred Grob (CSU) bilanzierte: Der Staat investiert viel Geld in spezialisierte Ausbildung, verliere anschließend aber qualifizierte Kräfte. „Da schlagen zwei Seelen in meiner Brust“, sagte Grob: Einerseits gelte die Berufsfreiheit, andererseits müsse der Staat darauf achten, dass ausgebildete Fachkräfte auch im öffentlichen Dienst bleiben. (David Lohmann)

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