Landtag

In Aschheim wurden Verstöße auf einem Privatparkplatz teils monatelang nicht einzeln geahndet, sondern gesammelt abgerechnet – so kamen Forderungen über mehrere Hundert Euro zusammen. (Foto: dpa/Michael Bihlmayer)

22.05.2026

Streit um Privatparkplätze: Teure Knöllchen

Monatelang gesammelte Vertragsstrafen über mehrere Hundert Euro auf einem Privatparkplatz in Aschheim sorgen weiter für Ärger. Der Landtag sieht nur begrenzte Möglichkeiten für strengere Regeln

Auf einem Privatparkplatz in Aschheim bei München hatten die Betreiber neue Parkregeln eingeführt, die viele Autofahrer nicht bemerkt haben. Verstöße wurden gesammelt, Monate später folgten gebündelte Forderungen über teils mehrere Hundert Euro. Die Empörung darüber mündete in eine Petition an den Bayerischen Landtag – und beschäftigte den Verkehrsausschuss.

Freistaat sieht nur begrenzte Möglichkeiten

Doch Thomas Bauer, Ministerialrat im Justizministerium, machte gleich zu Beginn deutlich, dass der Handlungsspielraum des Freistaats begrenzt sei. Grund: Es handle sich um ein zivilrechtliches Problem auf Privatgrund. Die diskutierte Idee, über das Preisangabenrecht strengere Regeln zu schaffen, greife nicht: „Vertragsstrafen sind keine Preise“, erklärte Bauer. Verbraucher seien aber juristisch nicht schutzlos, etwa wenn Schilder zu klein oder Forderungen treuwidrig seien. Das Problem sei, „dass sich Bürgerinnen und Bürger eingeschüchtert fühlen und zahlen“ – statt sich zu wehren.

Bayern habe daher beim Bund angeregt, Vertragsstrafen künftig „unverzüglich“ geltend zu machen statt erst Monate später gesammelt.

Streit über strengere Regeln

Markus Striedl (AfD) hielt die Einschätzung für juristisch korrekt, politisch aber für unzureichend. „Mit Schilderaufstellen Geld machen ist ein No-Go“, sagte er. Für Bürger sei kaum nachvollziehbar, warum auf öffentlich wirkenden Flächen plötzlich private Vertragsstrafen drohten. Seine Forderung: Wer Geld verlange, solle Schranken errichten.

Jürgen Eberwein (CSU) widersprach: „Die Rechtslage ist klar.“ Drei Ministerien sähen keine unmittelbare Handhabe des Freistaats. Zielführender sei Druck auf Bundesebene und Unterstützung durch Verbraucherschützer. Er beantragte deshalb das Votum „Würdigung“: also die Anerkennung des Anliegens ohne unmittelbare Gesetzesfolge. Die Staatsregierung soll das Thema aber weiter begleiten und berichten.

Markus Saller (Freie Wähler) warnte vor Überregulierung: „Wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir nach staatlicher Regulierung rufen.“ Gegen unseriöse Anbieter gebe es bereits Unterlassungsklagen.

Ausschuss würdigt Petition

Markus Büchler (Grüne) hielt die bisherigen Antworten für unzureichend: „Es ist zu wenig, wenn wir schulterzuckend zur Kenntnis nehmen und die Bürger zur Verbraucherzentrale schicken.“ Zumal diese finanziell immer schlechter ausgestattet seien. Den CSU-Vorschlag unterstützte er dennoch. Am Ende beschloss der Ausschuss die Würdigung einstimmig. (David Lohmann)

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