Landtag

Einsatzgerät der Polizei oder Transportmittel der Staatsregierung? Die Nutzung von Polizeihubschraubern ist politisch umstritten. (Foto: dpa/Matthias Balk)

14.01.2026

Streit um Söders Hubschrauberflüge

Wie häufig nutzt die bayerische Staatsregierung Polizeihubschrauber – und was darf darüber öffentlich gesagt werden? Eine Anfrage der Landtags-Grünen trifft auf eine knappe Antwort der Staatskanzlei und wirft neue Fragen auf

Die Nutzung von Polizeihubschraubern durch die bayerische Staatsregierung ist zum Gegenstand einer politischen Auseinandersetzung geworden. Eine Schriftliche Anfrage der Landtags-Grünen zielt auf Umfang, Kosten und Anlässe entsprechender Flüge. Die Staatsregierung verweist auf Sicherheitsgründe und gibt nur begrenzt Auskunft. Die Opposition spricht von Intransparenz und fordert Nachbesserungen.

Ausgangspunkt ist eine Anfrage der Abgeordneten Claudia Köhler (Grüne) zur Nutzung von Polizeihubschraubern für Mitglieder der Staatsregierung. Nach rund zweieinhalb Monaten ging die Antwort ein – im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, wie das Innenministerium mitteilt. Darin heißt es unter anderem: „Eine detaillierte Beantwortung der Fragen würde Einblicke in Umfang, Häufigkeit und konkrete Einsatzszenarien der Nutzung erlauben und es ermöglichen, ein Bewegungsprofil des Ministerpräsidenten zu erstellen. Daraus könnten für künftige Dienstreisen Rückschlüsse auf das Fortbewegungsmittel gezogen werden, die die Sicherheit bei zukünftigen Flügen konkret gefährden könnten.“

Sicherheitsargumente der Staatsregierung

Zugleich erklärt die Staatsregierung: „In den angefragten Jahren lag die Zahl der Einzelflüge zwischen drei und elf, welche gemäß der Staatskanzlei ausschließlich zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dienten und nicht zu Parteiterminen erfolgten.“ Die Kosten würden über den Polizeihaushalt abgerechnet. Für Flüge mit Hubschraubern der alten Flotte (Muster EC135) werde – je nach Einsatzzweck – ein Stundensatz zwischen 2170 Euro und 4000 Euro veranschlagt. Für die neue Flotte (Muster H145) liege „bislang keine belastbare Aussage“ vor. Angaben zur konkreten Einsatzbereitschaft unterlägen „aus einsatz- und sicherheitsrelevanten Gründen Einschränkungen“. Ziel sei es, an den Standorten München und Roth „eine jederzeitige Einsatzfähigkeit sicherzustellen“.

Auch zu Stand- und Einsatzzeiten macht die Staatsregierung nur allgemeine Angaben: Die jährliche Flugzeit der gesamten Flotte von acht Polizeihubschraubern liege zwischen 3700 und 4000 Stunden, abhängig vom Einsatzgeschehen; Standzeiten würden „nicht im Detail erfasst“.

Die Landtags-Grünen halten diese Begründung für nicht überzeugend. Die Antwort sei „dünn“ und werfe „zahlreiche weitere Fragen“ auf, so Köhler. Ein „Bewegungsprofil“ lasse sich aus gelegentlichen Notfällen oder besonderen Situationen, mit denen sich die Hubschraubernutzung rechtfertigen ließe, nicht erstellen – „außer der Ministerpräsident nutzt die Hubschrauber doch häufiger und regelmäßiger, als bisher bekannt“.

Kritik und Forderungen der Grünen

Zudem verweisen die Grünen auf die zweite zitierte Passage zu den „Einzelflügen“ und fragen, „was genau ist mit dem Begriff ‚Einzelflüge‘ gemeint“ und ob es weitere Flüge gegeben habe, „bei denen andere Mitglieder der Staatsregierung oder Mitarbeitende in der Maschine saßen“. Unverständlich sei auch, „warum es einer zweimaligen Fristverlängerung bedurft und rund zweieinhalb Monate gedauert“ habe, um diese kurzen Antworten abzustimmen.

Mit Blick auf die Kosten argumentieren die Grünen: Für die alte Flotte liege der Stundensatz zwischen 2170 und 4000 Euro; bei „drei bis elf“ Einzelflügen ergebe sich – je nach Annahme – ein Betrag von mehreren Tausend bis zu mehreren Zehntausend Euro. Haushalts­sprecherin Claudia Köhler sagt: „Wer bei Familien spart, sollte wenigstens offenlegen, wie oft er auf Staatskosten mit dem Hubschrauber unterwegs ist.“ Und weiter: „Wir werden uns mit dieser kryptischen Antwort nicht abspeisen lassen. Ich werde mich bei der Präsidentin beschweren. Ministerpräsident beziehungsweise Ministerium müssen auf Fragen der Abgeordneten vernünftig antworten – zur Not nicht öffentlich. Per Hubschrauber zum Wahlkampfauftritt ins Bierzelt? Dafür wird es von uns keine Freigabe von Mitteln und Polizeikräften geben.“ (loh)

 

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