Große Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Lobbyorganisationen treffen regelmäßig Mitglieder der Staatsregierung. Gleichzeitig setzt sich Bayern seit Jahren für Änderungen bei der Erbschaftsteuer ein und hat dazu sogar eine Normenkontrollklage angestrengt. Wie eng die Kontakte zwischen Politik und Wirtschaft in diesem Bereich sind und wer von den milliardenschweren Steuererlassen profitiert, wollte der Landtagsabgeordnete Florian von Brunn (SPD) mit zwei umfangreichen Anfragen klären.
Von Brunn fragte sowohl nach Kontakten der Staatsregierung zu Unternehmen und Wirtschaftsverbänden als auch nach den milliardenschweren Steuererlassen bei großen Unternehmensvermögen.
Zahlreiche Kontakte zu Unternehmen und Verbänden
Die Staatsregierung bestätigt, dass es seit 2019 zahlreiche Gespräche, Treffen und Veranstaltungen mit Vertretern von Unternehmen und Verbänden gegeben hat. Beteiligt waren unter anderem Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Finanzminister Albert Füracker (CSU), Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW), Digitalminister Fabian Mehring (FW), Umweltminister Thorsten Glauber (FW), Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU), Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) und weitere Mitglieder der Staatsregierung.
Auch beim Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (VBM), bei der Stiftung Familienunternehmen und beim Verband Die Familienunternehmer gab es nach Angaben der Staatsregierung zahlreiche Kontakte. Teilweise wurden dabei steuerpolitische Themen besprochen.
Eine vollständige Übersicht aller Gespräche kann die Staatsregierung allerdings nicht vorlegen. „Eine Pflicht zur lückenlosen Erfassung und Dokumentation sämtlicher Kontakte sowie besprochener Inhalte und sonstiger Daten besteht jedoch nicht“, heißt es in der Antwort.
Staatsregierung: Keine Einflussnahme durch Wirtschaftsverbände
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage war die bayerische Normenkontrollklage gegen Teile der Erbschaftsteuer. Die Staatsregierung weist den Vorwurf einer Einflussnahme durch Wirtschaftsverbände zurück.
„Die Staatsregierung hat keine Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen, deren Vertretern oder den sonstigen genannten Personen eingeholt oder entgegengenommen“, heißt es in der Antwort. Auch Vertreter des VBM, der Stiftung Familienunternehmen oder des Verbands Die Familienunternehmer seien bei der Formulierung der Klageschrift nicht konsultiert worden.
Allerdings räumt die Staatsregierung ein, dass sich die Stiftung Familienunternehmen im Mai 2024 mit einem Schreiben zur praktischen Umsetzung der Verschonungsbedarfsprüfung an die Staatsregierung gewandt habe. Eine Veröffentlichung dieser Korrespondenz lehnt das Finanzministerium jedoch ab. „Für eine Offenlegung von an die Staatsregierung gerichteter Korrespondenz besteht kein Anlass“, heißt es.
Für die Verfassungsklage wurde nach Angaben der Staatsregierung ein Universitätsprofessor für Verfassungsrecht beauftragt. Gutachter oder Rechtsanwaltskanzleien seien darüber hinaus nicht eingebunden worden.
Milliarden an Steuererlassen
Die zweite Anfrage beschäftigte sich mit der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung. Über dieses Instrument können große Unternehmensvermögen ganz oder teilweise von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verschont werden.
Die in Bayern gewährten Steuererlasse stiegen dabei von rund 25 Millionen Euro im Jahr 2019 auf mehr als 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2023. Für 2024 kamen weitere gut 806 Millionen Euro hinzu.
Der SPD-Politiker wollte deshalb unter anderem wissen, wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung großer Vermögen ausfällt und wie viele Anträge auf Steuererlass gestellt werden.
Viele Daten bleiben unter Verschluss
Auf zahlreiche Fragen antwortet das Finanzministerium allerdings mit Verweis auf fehlende Daten oder das Steuergeheimnis.
„Die angefragten Zahlen liegen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nicht vor und sind mit zumutbarem Aufwand nicht zu gewinnen“, heißt es etwa zur Frage nach der effektiven Steuerbelastung verschiedener Vermögensgrößen.
Fallzahlen und Erlasssummen veröffentlicht die Staatsregierung mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht.
Verfahren deutlich schneller bearbeitet
Einige Zahlen nennt die Staatsregierung dennoch. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen sank von 28 Monaten in den Jahren 2019 und 2020 auf zuletzt fünf Monate. Derzeit sind noch 16 Verfahren offen. Externe Gutachter werden dabei nicht eingesetzt.
Zur grundsätzlichen Begründung der Steuervergünstigungen verweist die Staatsregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Unternehmensvermögen sei „in besonderer Weise gemeinwohlgebunden und gemeinwohlverpflichtet“. Deshalb könne eine steuerliche Entlastung gerechtfertigt sein. (loh)
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