Landtag

Die CSU lehnt die Einführung eines Sachkundenachweise für landwirtschaftliche Tierhalter ab. Die Grünen glauben, dass sich dadurch Tierschutzskandale wie in Bad Grönenbach verhindern lassen könnten. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

12.09.2019

Zwölf Betreuer für 1700 Kühe

Nach dem Tierschutzskandal in Bad Grönenbach verlangen die Grünen einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Nutztierhaltung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert diesen Nachweis sogar schon seit 2014. Doch die CSU lehnt die Einführung vehement ab

Futtermangel, verdreckte Ställe und verletzte Kühe: Ein Tierschützer-Video löste im Juli einen Skandal in Bad Grönenbach aus. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft sogar gegen drei Milchbauern wegen Verdacht auf Tierschutzgesetz-Verstöße. Gisela Sengl (Grüne) wollte daher in einer schriftlichen Anfrage wissen, ob die Staatsregierung Verbesserungsbedarf bei der Überwachung von unsachgemäßem Umgang mit kranken Nutztieren sieht? Ob jetzt das Verhältnis Milchkühe zu Betreuungspersonal erhöht werden muss? Und welche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen, um Tiere im Sinne des Tierschutzgesetzes betreuen zu können?

Das Umweltministerium gibt sich in seiner Antwort ausweichend. Die Frage, ob es mehr Kontrollen geben wird, wird nicht beantwortet. Stattdessen heißt es nur allgemein: „Sofern im Rahmen einer Kontrolle unsachgemäßer Umgang mit kranken Nutztieren beobachtet oder festgestellt wird, muss dieser sofort unterbunden werden.“ Andernfalls drohten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder eine Strafanzeige. Auf die Frage, was die Staatsregierung zu tun gedenkt, schreibt das Ressort von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) lediglich: „Wenn festgestellt wird, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind, können die Behörden dem Einzelfall angepasste Maßnahmen anordnen, um die ordnungsgemäße Haltung der Tiere sicherzustellen.“ Tierärzte sollen dabei helfen, unsachgemäßen Umgang den Behörden zu melden.

Auch die Frage nach dem optimalen Verhältnis zwischen Milchkühen und Betreuungspersonal kann das Ministerium „aufgrund fehlender wissenschaftlicher Erkenntnisse“ nicht beantworten. Außerdem könne es selbst bei einem festgelegten Betreuungsschlüssel zu Tierschutzverstößen kommen. Sengl versteht die Welt nicht mehr: „Es muss doch eine Möglichkeit geben, einen passenden Mensch-Tier-Betreuungsschlüssel auszurechnen und vorzugeben“, sagt sie. Im Betrieb Endres in Bad Grönenbach betreuten zwölf Menschen insgesamt 1700 Milchkühe. Eine Arbeitskraft für 142 Milchkühe – das gehe nicht, schimpft Sengl. „Hier wurde massiv an den Personalkosten gespart – auf Kosten von Tier und Mensch.“

Das optimale Verhältnis zwischen Milchkühen und Betreuungspersonal? Das Ministerium weiß es nicht

Beantwortet hat das Ministerium die Frage, welche Kenntnisse und Fähigkeiten allgemein verbindlich nachgewiesen werden müssten, um Tiere gemäß dem Tierschutzgesetz halten und betreuen zu dürfen: keine. „Derzeit ist nur für die Haltung bestimmter Tierarten ein Sachkundenachweis erforderlich“, heißt es in der Antwort. Der Landtag habe sich 2016 gegen weitere Sachkundenachweise für landwirtschaftliche Tierhalter ausgesprochen. Sengl klagt: „Es gibt bis dato keinen verpflichtenden Sachkundenachweis für Nutztierhaltung, und obwohl der Kompetenzkreis Tierwohl des Bundeslandwirtschaftsministeriums diesen Nachweis schon seit 2014 fordert, lehnt die CSU die Einführung vehement ab.“

In Sengls Augen unterstützt die schwarz-orange Landesregierung mit ihrem Nein zum Sachkundenachweis die Strukturen der agrarindustriellen Billigstproduktion in Großbetrieben mit Fremdarbeitskräften. Die Landtags-Grünen fordern einen Sachkundenachweis des Betreuungspersonals für Tierhaltung in Betrieben über 100 Milchkühe. (David Lohmann)

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