Leben in Bayern

Die Familie Demmel muss viel zahlen, wenn sie in den Urlaub fahren will. Sie freut sich, dass es einen staatlichen Zuschuss gibt. (Foto: Stumberger)

02.10.2025

Bezahlbarer Urlaub auch für Großfamilien

Viele Menschen mit Kindern buchen bald ihre nächste Reise – wenig bekannt ist, dass es für Ferienzeiten auch Vergünstigungen und Zuschüsse gibt

Können sich Familien angesichts der Teuerung überhaupt noch einen Urlaub gönnen? Fast 14 Prozent aller Menschen in Bayern (oder jeder Siebte) können sich jedenfalls nicht einmal eine einwöchige Urlaubsreise leisten. Besonders für Alleinlebende und Alleinerziehende sei es oft nicht finanzierbar, eine Woche außer Haus zu verreisen, so jüngst das Landesamt für Statistik mit Sitz in Fürth. Die Sommerferien sind in Bayern nun vorbei, doch die nächste Ferienzeit kommt. Und nicht jeder weiß, dass es für den Familienurlaub im Freistaat Vergünstigungen und Zuschüsse gibt.

Elf Einrichtungen gibt es im Freistaat

Zum Beispiel in den sogenannten Familienferienstätten. Rund 80 dieser gemeinnützigen Einrichtungen gibt es bundesweit und elf davon in Bayern. Dazu gehören die Familienhäuser des Kolpingwerkes im Allgäu und im Chiemgau. Im dortigen Haus in Teisendorf kostet die Übernachtung mit Vollpension für einen Erwachsenen 81 Euro. Etwas teurer ist es im Allgäuer Haus in Wertach, dort schlagen Übernachtung und Verpflegung mit 90,40 Euro zu Buche. „Wir sind ein bisschen teurer als andere Häuser“, sagt Hausleiter Gerwin Reichart und verweist auf den Spa-Bereich mit Schwimmbad und Sauna.

Beide Häuser zählen je rund 42 000 Übernachtungen pro Jahr und beide Häuser bieten Vergünstigungen an. Denn die Familienferienstätten wurden seinerzeit mit Zuschüssen des Bundes und des Freistaats erbaut und müssen nun zwei Drittel ihrer Übernachtungen im gemeinnützigen Sektor erbringen. Dort kostet die Übernachtung im Chiemgau dann 65 Euro, im Allgäu sind es 76,90.
Wer kann diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen? Man muss einen von vier Gründen nachweisen. Etwa wegen „wirtschaftlicher Bedürftigkeit“, man darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Weniger zahlen muss auch, wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass er oder sie erholungsbedürftig ist. Und die Vergünstigungen gelten auch generell für Menschen über 75 Jahre und bei Pflegebedürftigkeit. „Die meisten unserer Gäste erhalten die Vergünstigung wegen ihrer wirtschaftlichen Situation, ein gutes Drittel wegen der Erholungsbedürftigkeit“, so der Hausleiter Gerwin Reichart im Allgäu.

Vergünstigungen in Anspruch nehmen konnte auch die Familie Demmel, als sie diesen August dort 14 Tage Urlaub machte. „Früher sind wir noch nach Italien gefahren, aber das geht heute nicht mehr“, sagt die sechsfache Mutter Birgit Demmel. Früher, das war vor fünf Jahren, als die Familie nur die drei Kinder Anna, Heidi und Peter zählte. Dann kamen die Drillinge Hansi, Lisa und Franzi, und als achtköpfige Familie muss man sich einen Urlaub erst mal leisten können. Seit vier Jahren machen sie nun Urlaub in einer Familienferienstätte, die Anfahrt von ihrem Wohnort Königsdorf in Oberbayern hierher ins Allgäu ist nicht allzu weit.

Zuschüsse auch in anderen Bundesländern

Ehemann Christian, von Beruf Zimmermann, kam diesmal nach, er musste noch den Bauernhof in Ordnung bringen. Die Familie betreibt nebenbei eine Landwirtschaft mit 20 Ochsen und hält sich zehn Hühner. Sohnemann Peter will mit seinen 14 Jahren inzwischen nicht mehr mit, dafür war die Schwiegermutter – die „Oma“ – von Birgit Demmel mit dabei. Die 46-Jährige hat nachgerechnet: Für die Familie mit den fünf Kindern kosteten die 14 Tage Urlaub mit Vollpension rund 5600 Euro. Das ist schon der vergünstigte, gemeinnützige Preis. Müssten sie den normalen Preis bezahlen, wäre das die Familie noch einmal 1000 Euro teurer gekommen. 

Neben den Vergünstigungen in den Familienferienstätten vor Ort gibt es auch in elf anderen Bundesländern Zuschüsse für den Familienurlaub, abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen. In Brandenburg zum Beispiel beträgt der Ferienzuschuss 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied, diesen Zuschuss können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und über ein geringes Einkommen verfügen. In Bayern wiederum werden 19,50 Euro Zuschuss pro Tag und Person gewährt.

„Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltags“, heißt es dazu vonseiten des bayerischen Familienzentrums. Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Familienministeriums.

2024 wurden im Freistaat insgesamt 1461 Anträge auf Familienerholung gestellt, 2025 (Stand 24. August) bereits 1292. Zusammengefasst wurden dafür im Jahr 2024 insgesamt 579 628 Euro ausbezahlt. Die Einkommensgrenze für den Zuschuss liegt zum Beispiel bei Alleinerziehenden mit einem Kind bei 31 000 Euro jährlich. Auch die Familie Demmel hatte Zuschüsse für ihren Urlaub beantragt.

Es muss früh gebucht werden

Gut zu wissen: Damit man in deren Genuss kommt, muss man an den angebotenen Kursen in den Familienferienstätten teilnehmen und das auch bestätigen lassen. Und die Anträge müssen vor der festen Buchung in der gemeinnützigen Familienferienstätte gestellt werden. Diese können übrigens auch in den anderen Bundesländern liegen. (Rudolf Stumberger)
 

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