Leben in Bayern

Einem Einwohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim, der nahe einer katholischen Pfarrkirche lebt, ist das viertelstündliche Zeitschlagen viel zu laut. Er klagte deswegen. (Foto: Bilderbox.com/Wodicka)

07.05.2024

Anwohner muss mit Kirchengeläut leben

Wer nahe einer Kirche wohnt, muss hinnehmen, dass dort mehrmals am Tag die Glocken läuten. Für einen Mann in Bayern ist das aber eine echte Tortur

Das Läuten der Kirchenglocken gehört zu Bayern wie das Oktoberfest: Einem Einwohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim, der nahe einer katholischen Pfarrkirche lebt, ist das viertelstündliche Zeitschlagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr allerdings viel zu laut - er klagte deswegen. Allerdings ohne Erfolg, denn das Landgericht Regensburg wies die Unterlassungsklage in erster Instanz ab. Der Mann ging gegen diese Entscheidung in Berufung und scheiterte nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.

Der Mann führte zu einer Klage aus, das Glockenläuten führe bei ihm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dagegen entschied das Gericht, die Geräusche des Zeitläutens überschritten nicht die Grenze der Zumutbarkeit. 

Ein Sachverständiger habe die Geräusche gemessen, demnach halte das beanstandete Glockengeläut die in einer Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Richtwerte ein. Zudem habe der Kläger gewusst, dass in der Nähe seiner Wohnung seit etwa 125 Jahren eine Pfarrkirche stehe. Der OLG-Beschluss in dem Zivilverfahren vom 15. Februar ist rechtskräftig.

Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg war der Mann bereits 2022 gescheitert, als er gegen das Läuten zum Gebet und zum Gottesdienst klagte. (Angelika Resenhoeft, Sigrun Stock, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die Kfz-Steuer abgesenkt werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.