Leben in Bayern

Drohnen, die über Wohngebiete fliegen, sind lästig. Ein Eingreifen ist aber nur möglich, wenn klar gegen Vorschriften verstoßen wird. (Foto: dpa/Julian Stratenschulte)

31.10.2025

Drohnen über dem Wohngebiet

Nicht jedes unbekannte Flugobjekt gefährdet gleich die nationale Sicherheit – in einem Ort im Berchtesgadener Land fühlen sich die Anwohner aber zunehmend belästigt

Erst ein leises Surren, dann ein dunkler Punkt samt Blinklicht am nächtlichen Himmel: In jüngster Zeit haben sich in Bischofswiesen, einer Gemeinde im Berchtesgadener Land, die Hinweise auf Drohnenflüge gemehrt. Manche Geräte schweben minutenlang über Wohnhäusern, andere verschwinden abrupt wieder, berichten mehrere Anwohner in sozialen Medien. Eine harmlose Spielerei mit Fluggeräten ist das für die meisten schon lange nicht mehr.

„Bitte ruft sofort die Polizei, wenn ihr die Drohne wieder seht. Es reicht langsam“, schreibt eine Frau auf Facebook. Andere berichten, dass die Geräte regelmäßig über ihrer Siedlung auftauchten. „Wenn es einmal vorkommt, kann man ja drüber hinwegsehen. Aber inzwischen nervt es richtig.“ Eine Nachbarin schildert, die Drohne habe mehrfach minutenlang über derselben Stelle gestanden. „Das wirkt nicht mehr zufällig, sondern gezielt.“ Eine andere erinnert sich, dass die Polizei in ihrer Straße bereits einen Piloten ermittelt habe, der mit der Drohne in Fenster und auf Balkone filmte. „Der musste eine saftige Strafe zahlen.“

Das Signal lässt sich nicht orten

Bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden ist das Thema längst bekannt. „Es gab tatsächlich Sichtungen, aber bislang konnten wir keinen Piloten identifizieren“, sagt Hauptkommissarin Daniela Schlaffer, die stellvertretende Dienststellenleiterin, auf Nachfrage.

Die Schwierigkeiten liegen in der Technik. „Mit handelsüblichen Mitteln lässt sich die Steuerung einer Drohne nicht orten. Uns fehlen die Geräte, um ein Signal zu verfolgen“, erklärt Schlaffer. Immer wieder gingen entsprechende Meldungen aus der Bevölkerung ein, auch im Umfeld des Bundeswehrgeländes in Bischofswiesen. Dort befindet sich die Jägerkaserne der Gebirgsjäger, ein militärischer Sicherheitsbereich, über dem Drohnenflüge streng verboten sind.

Vereinzelt hätten die Beamten in den vergangenen Jahren zwar Drohnenpiloten kontrolliert, erfolgreicher seien jedoch die Ranger des Nationalparks Berchtesgaden. In den Schutzgebieten des Parks kommt es regelmäßig zu verbotenen Flügen, mit empfindlichen Bußgeldern für die Piloten. „Das Thema ist bei uns im Ort präsent, aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt“, betont Schlaffer. Zumindest hat die Staatsregierung jetzt angekündigt, der Polizei mehr Rechte und Möglichkeiten zur Drohnenabwehr zu geben.

Seit 2021 gelten EU-weit einheitliche Drohnenregeln. Grundsätzlich dürfen die Geräte bis zu einer Höhe von 120 Metern und nur in Sichtweite des Piloten betrieben werden. Entscheidend ist das Gewicht: Sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm dürfen auch über Wohngebieten fliegen, selbst mit Kamera. Allerdings gilt: Aufnahmen dürfen nicht in die Privatsphäre eingreifen. Wer Personen in ihrem Garten, auf dem Balkon oder gar durch Fenster filmt, verstößt gegen Persönlichkeitsrechte.

Drohnen ab 250 Gramm benötigen eine spezielle EU-Klassifizierung (etwa C1). Fehlt diese Kennzeichnung, was bei vielen älteren Modellen der Fall ist, dürfen sie nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Das bedeutet: mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Über Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Kraftwerken oder militärischen Sperrzonen ist das Fliegen strikt untersagt.

Diese Unterschiede sorgen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Verwirrung. „Das ist der Knackpunkt“, erklärt Schlaffer. Viele empfinden die Drohnen über den Häusern als Belästigung, juristisch aber ist ein Eingreifen nur möglich, wenn klar gegen Vorschriften verstoßen wird. Wer die Regeln missachtet, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bereits kleinere Verstöße können mehrere Hundert Euro kosten, grundsätzlich sind bis zu 50 000 Euro möglich.

Für Verstöße zahlt man bis zu 50 000 Euro

Besonders teuer wird es bei Flügen in gesperrten Zonen oder bei Gefährdungen von Menschen. Kommt es zu gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr, sieht das Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafen vor, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Schon der Versuch, etwa in der Nähe von startenden Hubschraubern oder über Kasernen zu fliegen, kann strafrechtlich relevant sein.

Doch selbst wenn Regeln gebrochen werden, sind die Täter schwer zu fassen. Drohnen sind klein, leise und oft nur kurz in der Luft. Die örtliche Polizei verfügt bislang nicht über die Technik, um die Steuerungssignale zurückzuverfolgen oder Geräte automatisch zu identifizieren. „Wir können den Piloten nur ermitteln, wenn wir ihn direkt sehen oder antreffen“, erklärt Polizistin Schlaffer.

Deshalb ist die Behörde auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, möglichst mit Fotos, Videos oder genauen Zeitangaben. Fachleute verweisen darauf, dass moderne Drohnendetektionssysteme zwar existieren, in Deutschland aber bislang kaum flächendeckend eingesetzt werden, weder bei der Polizei noch im zivilen Luftraum.

Die Stimmung in Bischofswiesen schwankt zwischen Empörung und Spott. „Unmöglich, diese Dinger sind einfach gruselig“, schreibt eine Frau auf Facebook. Ein anderer mahnt zur Gelassenheit: „Die meisten Piloten wissen schon, wo sie fliegen dürfen. Vielleicht wollte jemand nur den Sonnenuntergang filmen.“ Dazwischen finden sich Kommentare, die zu drastischen Maßnahmen raten, bis hin zum Abschuss mit Luftgewehr oder Steinschleuder.

Die Polizei mahnt zur Besonnenheit. Eigenmächtige Aktionen seien gefährlich und strafbar. „Wir nehmen das ernst“, sagt Schlaffer. „Es ist für uns in jedem Fall ein Thema.“ Für die Nachbarschaft steht schon jetzt fest: Das ungebetene Summen am Himmel stört die Ruhe in Bischofswiesen empfindlich. Die Polizei bleibt auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, und die Diskussion über Drohnen über dem Ort dürfte weiterhin anhalten. (Kilian Pfeiffer)

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