Leben in Bayern

Der Rechtsanwalt des Angeklagten bespricht sich mit seinem Mandanten (rechts). Der Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Oberfranken hat im Frühjahr 2023 weit über die Region hinaus Entsetzen ausgelöst. Nun hat vor dem Landgericht Hof der Prozess gegen einen 26-Jährigen wegen Vergewaltigung begonnen. (Foto: dpa/Daniel Vogl)

01.02.2024

Tod in Kinderheim: 26-Jähriger gesteht Vergewaltigung

Eine Zehnjährige wird tot in einem Kinderheim gefunden. Verantwortlich soll dafür laut Polizei ein Junge aus dem Heim sein. Zuvor soll ein Mann das Mädchen vergewaltigt haben – er steht nun vor Gericht

Nach dem gewaltsamen Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem oberfränkischen Kinderheim steht ein Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Hof räumte der heute 26-Jährige die ihm vorgeworfenen Taten ein - sein Verteidiger verlas am Donnerstag eine entsprechende Erklärung.

Der 26-Jährige ist nicht wegen der Tötung des Mädchens angeklagt. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen von einem damals elfjährigen Jungen umgebracht wurde, der strafrechtlich nicht belangt werden kann.

In der Erklärung gab der Angeklagte an, er sei in der Nacht zum 4. April 2023 durch ein offenes Fenster in das Kinderheim in Wunsiedel gestiegen, um dort Wertgegenstände zu stehlen. Da er dort früher selbst untergebracht gewesen sei, habe er sich im Gebäude ausgekannt.

Angeklagter: Von Jungem zur Masturbation aufgefordert worden

Im Heim sei er dann von einem Jungen entdeckt worden - und der Junge habe ihn aufgefordert, ihm zu zeigen, wie man sich selbst befriedigt. Das habe er getan. Im weiteren Verlauf habe der Junge das Mädchen aus dem Heim dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt.

In der Einlassung seines Anwalts gab der Angeklagte weiter an, das Mädchen dann vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er das Kinderheim fluchtartig verlassen. Den Tod des Mädchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht dazu aufgefordert.

Das Mädchen war am nächsten Morgen tot in einem Bett des Kinderheims gefunden worden. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der damals Elfjährige das Mädchen bei einem Streit nach dem Vorfall in der Nacht getötet haben soll. Er kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden.

Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ferner fünf Einbrüche zwischen Mai 2022 und April 2023 vor. Dabei soll der Deutsche unter anderem Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. In einem Fall habe er zudem einen Brand gelegt, um seine Spuren zu verwischen.

Auch dies räumte der Mann mit Ausnahme der Brandstiftung vollumfänglich ein. Nach Angaben seines Anwalts möchte der Angeklagte zunächst keine weiteren Angaben machen. Die Eltern des getöteten Mädchens wie auch der damals Elfjährige sind Nebenkläger in dem Prozess. (Sebastian Schlenker, dpa)

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