Leben in Bayern

Viele Männer nutzen den Feiertag Christi Himmelfahrt dazu, um gemeinsam den sogenannten "Vatertag" zu feiern. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

19.05.2020

Vatertag in Bayern – Was ist erlaubt?

Große Gruppenausflüge kann es dieses Jahr nicht geben, erklärt die Polizei und kündigt verstärkt Kontrollen an

Der Bollerwagen darf auch am diesjährigen Vatertag rausgeholt werden - jedoch mit Einschränkungen. "Große Gruppenausflüge kann es dieses Jahr nicht geben", erklärte ein Polizeisprecher in München. Erlaubt seien auch an Christi Himmelfahrt nur Treffen mit Menschen aus maximal einem weiteren Haushalt. "Wir werden auf jeden Fall kontrollieren, ob die Abstände eingehalten werden und dass es nicht zu Massenansammlungen kommt", so der Sprecher weiter. 

Die beliebten Ausflüge mit dem Bollerwagen müssen am Donnerstag daher in etwas kleinerer Form stattfinden. Wer sich am Vatertag lieber gemütlich auf ein kaltes Getränk treffen möchte, kann das seit Montag wieder im Biergarten machen. Auch hier gilt: Man darf sich nur mit Personen aus höchstens einem weiteren Haushalt treffen. 

Grundsätzlich sind Ausflüge in die Berge oder an Seen erlaubt

Auch Ausflüge in die Berge oder an Seen sind unter diesen Voraussetzungen erlaubt, solange die Abstandsregeln zu anderen Menschen eingehalten werden, wie eine Polizeisprecherin in Augsburg sagte. Bei viel Sonne und Temperaturen mit Höchstwerten von 20 bis 27 Grad ist am Donnerstag also auch ein erfrischendes Bad in einem See möglich.

Es sei zu erwarten, dass am Donnerstag mehr Leute unterwegs sind als sonst, sagte ein Polizeisprecher in Kempten. "Wenn gutes Wetter und ein Feiertag zusammenkommen, ist natürlich immer mehr los." 

Die Polizei werde verstärkt dort kontrollieren, wo es nötig ist, teilte das Innenministerium mit. Die Entscheidungen treffen die Polizeipräsidien je nach Lage aber selbst. "Wir werden natürlich auf größere Gruppen ein Auge werfen", betonte ein Sprecher der Polizei in Rosenheim. Größere Kontrollstellen werde es aber nicht geben. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.