Politik

In der Nürnberger Südstadt werden Glascontainer wegen unerlaubter Müllablagerungen bereits heute videoüberwacht. (Foto: dpa, Vogl)

13.09.2026

Achtung, Videoüberwachung! Die Regierung hätte gerne mehr Kameras im öffentlichen Raum – die Opposition fürchtet um den Datenschutz

Bayerns Polizei hat zuletzt ihre Kamerapräsenz ausgeweitet. Die Staatsregierung will nun auch Kommunen die Videoüberwachung erleichtern und zugleich neue Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz schaffen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verspricht weniger Bürokratie, SPD und Grüne warnen vor Eingriffen in Grundrechte

Die Schilder an der Wertstoffinsel in der Nürnberger Südstadt sind nicht zu übersehen. „Achtung Videoüberwachung!“ steht darauf in fetten Lettern unterhalb eines Kamera-Piktogramms. Ein ebensolches Gerät hat seit Kurzem die Glascontainer in der Galgenhofstraße im Blick, um Müllsündern auf die Spur zu kommen.

Die Überwachungskamera ist ein Pilotprojekt und Teil eines ganzen Maßnahmenpakets, mit dem die Stadt gegen wilde Abfallablagerungen vorgeht. Hintergrund ist die Vermüllung der Wertstoffinseln, allen voran durch illegal abgeladenen Sperrmüll. Das mit der Kamera gesammelte Videomaterial habe bislang noch zu keinem Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt, teilt die städtische Umweltreferentin Britta Walthelm mit.

Entwurf soll Kommunen Rechtssicherheit bringen

Rechtlich bewegt sich Bayerns zweitgrößte Kommune mit der Müll-Kamera in einer Grauzone. Walthelm zufolge wird die Videoüberwachung im Rahmen des Pilotversuchs geduldet. Schließlich gelten für Kommunen eigentlich strenge Beschränkungen, was den Einsatz von Überwachungskameras betrifft. Doch das soll sich nach den Plänen der Staatsregierung ändern.

„Wir wollen die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen praxistauglicher und rechtssicherer gestalten“, sagt Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Damit schaffen wir klare Voraussetzungen für einen gezielten und verantwortungsvollen Einsatz von Kameras durch unsere Kommunen.“ Sein Ministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes erarbeitet, der bereits vom Ministerrat gebilligt wurde.

Ziel des Vorstoßes sei es, die Einsatzmöglichkeiten für kommunale Videoüberwachung zu erweitern, teilt das Innenministerium mit. „Insbesondere sollen bisherige Unklarheiten wie beispielsweise bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Vorgehen gegen illegale Müllablagerungen sowie bei Überwachung von Zahlungspflichten beseitigt werden.“

Demnach müssen bayerische Kommunen zwar auch weiterhin begründen, warum eine Kamera am jeweiligen Standort erforderlich ist. Künftig soll es Herrmann zufolge aber ausreichen, „wenn erkennbar ist, dass öffentliche Bereiche von der Bevölkerung gemieden werden“. Zudem soll die Notwendigkeit einer Vorfallsdokumentation entfallen – also der Nachweis von konkreten Rechtsverletzungen am Kamerastandort. „Das entlastet unsere Kommunen und baut Bürokratie ab“, ist Joachim Herrmann überzeugt.

Nebst der Erleichterung von kommunaler Videoüberwachung soll die Gesetzesänderung auch eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung künstlicher Intelligenz schaffen. „Eine moderne und effektive Verwaltung muss in der Lage sein, auf für ihre Zwecke entwickelte KI-Anwendungen zurückzugreifen“, begründet dies das Innenministerium.

Der Behörde zufolge kann es sich dabei um Programme handeln, die Kommunen bei der Bearbeitung von Anträgen unterstützen. „Auch für die Zuteilung oder das Sortieren von Posteingängen könnten entsprechende KI-Anwendungen entwickelt werden.“

Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht aber die kommunale Videoüberwachung. Wie viele Kameras die Städte und Gemeinden in Bayern bislang aufgestellt haben, kann das Ministerium nicht sagen. „Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung über den Einsatz von Videoüberwachung und sind dafür auch datenschutzrechtlich jeweils selbst verantwortlich“, teilt die Behörde mit.

Städtetag begrüßt Reform

Beim Bayerischen Städtetag werden die Pläne der Staatsregierung begrüßt. „Die bisherigen Vorgaben des Datenschutzes insbesondere an die Vorfallsdokumentation sind aus unserer Sicht zu weitgehend und in der Praxis kaum zu vollziehen“, sagt Markus Porombka, stellvertretender Pressesprecher des kommunalen Spitzenverbands, der BSZ. Aus seiner Sicht ist klar: „Mit der Reform erhoffen sich Städte und Gemeinden, dass künftig bei Bedarf eine Videoüberwachung leichter möglich ist.“

Dabei geht es den Kommunen laut Porombka „nicht um die Überwachung ihrer Bürgerinnen und Bürger, sondern um die Stärkung der Sicherheit in bestimmten Bereichen und den Schutz von öffentlichen Einrichtungen“. Beispielhaft nennt er kriminalitätsbelastete oder von wiederholtem Vandalismus betroffene Parkanlagen, Parkhäuser, Fahrradabstellanlagen und – wie in Nürnberg – Wertstoffinseln.

„Deckmantel der Entbürokratisierung“

Ungleich kritischer wird das Vorhaben der Staatsregierung von der Opposition bewertet. Zwar sei es sinnvoll, „bestehende Regeln auf unnötige Bürokratie zu prüfen und Kommunen Rechtssicherheit zu geben“, sagt Benjamin Adjei, Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion für Digitales. „Im vorliegenden Gesetzentwurf versteckt die Staatsregierung jedoch massive Grundrechtseingriffe unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung.“

Adjei zufolge geht es bei den Plänen „nicht nur um weniger Papierkram, sondern um niedrigere rechtliche Hürden für staatliche Überwachung“. Besonders kritisch sehe er, „dass künftig schon ausreichen soll, wenn öffentliche Orte von der Bevölkerung erkennbar gemieden werden“, sagt der Grünen-Politiker. „Ein diffuses Meidungsgefühl ohne belastbare Tatsachengrundlage darf keine Grundlage für einen Grundrechtseingriff sein. Mehr Kameras schaffen außerdem nicht automatisch mehr Sicherheit.“

Ähnlich klingt das beim SPD-Landtagsabgeordneten Horst Arnold. „Die Videoaufzeichnung von Menschen im öffentlichen und privaten Raum ist unstrittig ein gravierender Eingriff in Grundrechte, der durchaus sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn er substanziell begründet wird“, sagt der Sprecher seiner Fraktion für Datenschutz. „Die vorgesehene Regelung wird dem noch nicht gerecht.“ Arnold kritisiert dabei die „beliebige Abschwächung datenschutzrechtlicher Normen, die es genügen lassen will, dass die Öffentlichkeit gewisse Orte meidet“. Dies erscheine „zumindest sehr erklärungsbedürftig“, so der SPD-Politiker.

Ungeachtet dieser Kritik hält die Staatsregierung an ihren Plänen für eine Erleichterung der kommunalen Videoüberwachung fest. Aktuell läuft laut dem Innenministerium die Verbandsanhörung für den zugehörigen Gesetzentwurf. Dieser solle noch im laufenden Jahr in den Landtag eingebracht werden.
Zuletzt setzte die Staatsregierung immer stärker auf Abschreckung. Bayerns Polizei hat ihre Kamerapräsenz in den vergangenen Jahren spürbar erhöht. Zwischen 2020 und 2024 hat sie die Anzahl der Kameras zur Videoüberwachung von 95 auf 141 aufgestockt. (Patrik Stäbler)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist die Einführung eines Bayernjahrs sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.