Politik

Die AfD ist mit einem weiteren Versuch gescheitert, die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz gerichtlich stoppen zu lassen. (Foto: dpa/dts-Agentur)

17.06.2026

Gerichtshof: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die bayerische AfD versuchte mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Doch die Partei scheitert erneut

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin beobachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Damit scheiterte die AfD erneut mit dem Versuch, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerichtlich untersagen zu lassen. Nach Auffassung des Gerichts sind die von der Partei vorgebrachten Rechtsfragen bereits geklärt, die Einwände gegen das Urteil greifen nicht durch.

Beobachtung seit 2022

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Begründet wurde dies mit Anhaltspunkten für verfassungswidrige Bestrebungen innerhalb der Partei.

Dagegen ging die AfD mehrfach juristisch vor. Bereits in Eilverfahren war sie in zwei Instanzen gescheitert.

Gericht sah Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der AfD im Sommer 2024 abgewiesen. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht unter anderem auf Äußerungen, die auf einem „ethnisch-biologischen Volksverständnis“ basierten.

Zudem seien die Anhaltspunkte für rechtsextremistische Tendenzen ausreichend gewichtig, um die Öffentlichkeit über die Beobachtung zu informieren. Eine Berufung ließ das Gericht damals nicht zu. Der nun gescheiterte Antrag vor dem Verwaltungsgerichtshof war der Versuch der AfD, dies doch noch zu erreichen. (dpa)

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