Politik

09.05.2025

Umgang mit der AfD: Darum ist ein Verbotsverfahren der falsche Weg

Ob die AfD als Gesamtpartei rechtsextrem ist, müssen Gerichte klären. Klar ist: SPD und Union sollten die Rechtsaußen-Partei lieber mit einer guten Politik bekämpfen, statt ein wohl aussichtsloses Verbotsverfahren zu starten. Wenn die die Flüchtlingszahlen weiter sinken, die Wirtschaft wieder wächst und der Mietenwahnsinn ein Ende hat, dürfte der Höhenflug der Blauen von ganz alleine enden. Ein Kommentar von Tobias Lill

Es war ein Paukenschlag: Der Verfassungsschutz hatte die AfD vergangene Woche bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. In dieser Woche machte die Behörde dann einen Rückzieher. Aufgrund der Klage der AfD gegen das Votum will der Inlandsgeheimdienst die Behauptung vorerst nicht mehr öffentlich wiederholen. Dennoch fordert eine wachsende Zahl von Politikern von Linken bis CDU ein Verbot der Partei. Doch ein solches Verfahren ist – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – der falsche Weg, die AfD zu bezwingen. Zwar ist unstrittig, dass der Partei auch Rechtsextreme wie Björn Höcke angehören – ob jedoch die Partei als solche rechtsextrem ist, können, wie in einem Rechtsstaat üblich, nur Gerichte entscheiden.

Natürlich sollten Stellungnahmen von Verfassungsschützern ernst genommen werden. Aber sie sind keine heilige Schrift. Denn zum einen können auch Beamte irren, was bei den Schlapphüten eine gewisse Tradition hat. Zum anderen gab es bereits Fälle, in denen Entscheidungen des Inlandsgeheimdienstes mutmaßlich politisch beeinflusst waren. Denn Verfassungsschutzämter sind weisungsgebundene Behörden – sie unterstehen dem jeweiligen Innenminister. Diverse Linken-Politiker etwa wurden zu Unrecht beobachtet.

In diesem Fall ist zumindest der Zeitpunkt der Veröffentlichung schlecht gewählt. Auf manche wirkt es so, als habe die ausgeschiedene Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ihrer Partei noch ein Abschiedsgeschenk gemacht. 

Ihr CSU-Nachfolger Alexander Dobrindt muss nun entscheiden, was tatsächlich an den Vorwürfen dran ist. Die Öffentlichkeit tut sich mit einer Bewertung bislang schwer: Denn obwohl der Großteil des Gutachtens offenbar nicht aus vertraulichen Quellen stammt, wird der Bericht unverstädnlicherweise als „geheim“ eingestuft. Dabei sollte ein für die Zukunft des Landes so zentrales Gutachten abgesehen einmal von einzelen Schwärzungen, etwa zum Schutz von Informanten, für jedermann frei zugänglich sein.

Ein Teil des gesammelten Materials ist allerdings bereits durchgesickert. Klar ist: Zumindest einzelne Formulierungen, die als rassistisch oder volksverhetzend herangezogen werden, sind zulässige Meinungsäußerungen. Etwa die Aussage, eine verfehlte Migrationspolitik habe „zum 100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“.

Unzweifelhaft fremdenfeindlich ist es dagegen, Staatsbürgerschaft allein auf die biologische Abstammung zu stützen, wie es manche AfDler tun. Für ein Verbot reichen rassistische Äußerungen aber nicht. Hierfür muss eine Partei „in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise“ die Demokratie beseitigen wollen. Dieser Nachweis ist für die AfD als Ganzes nicht erbracht. Scheitert ein Verbotsverfahren würde dies der AfD in die Hände spielen. Unabhängig davon sollten SPD und Union die Partei lieber mit einer guten Politik bekämpfen, statt  ein wohl aussichtsloses Verbotsverfahren zu starten. Wenn die die Flüchtlingszahlen weiter sinken, die Wirtschaft wieder wächst und der Mietenwahnsinn ein Ende hat, dürfte der Höhenflug der Blauen von ganz alleine enden.

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