Politik

20.02.2026

AfD-Verwandtenaffäre: Schafft Transparenz!

Wer in die Politik geht, weiß: Damit steht man anders unter Beobachtung. Es gelten höhere moralische Ansprüche. Das kann man ungerecht finden, unpraktisch oder verlogen. Sich über solch ungeschriebene Gesetze hinwegzusetzen, ist aber unklug. Vor allem dann, wenn man selber immerfort die Moralkeule schwingt – wenn es um andere geht. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Verwandtenaffäre der AfD eine haarsträubende Dummheit. Ein Kommentar von Waltraud Taschner

Wer in die Politik geht, weiß: Damit steht man anders unter Beobachtung. Es gelten höhere moralische Ansprüche. Das kann man ungerecht finden, unpraktisch oder verlogen. Sich über solch ungeschriebene Gesetze hinwegzusetzen, ist aber unklug. Vor allem dann, wenn man selber immerfort die Moralkeule schwingt – wenn es um andere geht. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Verwandtenaffäre der AfD eine haarsträubende Dummheit.

Gewiss: Die sogenannten Überkreuz-Beschäftigungen von Verwandten sind legal. Nirgends steht geschrieben, dass die Schwester vom Abgeordneten X nicht im Büro der Abgeordneten Y tätig sein darf. Ausnahme: Bayern. Hier sind wegen der Verwandtenaffäre des Jahres 2013 auch Überkreuz-Arbeitsverhältnisse explizit untersagt. Und natürlich ist es wahr, dass die AfD Probleme hat, Personal zu finden. Wer durch die AfD-Portale der Länder und Landtage klickt, findet dort etliche Stellenangebote. Interessierte wissen, dass eine AfD-Station im Lebenslauf nicht karrierefördernd sein wird.

Die AfD kann nicht ständig die Günstlingswirtschaft der „Kartellparteien“ anprangern, während sie selbst das Gleiche praktiziert


Trotzdem ist es Heuchelei pur, die eigenen Moralansprüche klammheimlich zu unterlaufen. Die AfD kann nicht ständig die Günstlingswirtschaft der „Kartellparteien“ anprangern, während sie selbst das Gleiche praktiziert. Vogelwild ist auch der Umgang mit der Affäre: Parteichefin Weidel schweigt und tut so, als gehe sie das nichts an, Co-Parteichef Chrupalla räumt ein, das Ganze habe ein „Gschmäckle“, zieht aber keine Konsequenzen. Angesagt wären Reue und Klartext.

Es gehören alle Fakten auf den Tisch: Wer hat wen beschäftigt. Dann kann entweder die Gesetzeslage verschärft werden. Oder man steht offen zu dieser Praxis und entwickelt transparente Kriterien für die Einstellung. Wenn die Schwägerin geeignet und vertrauenswürdig ist, warum soll man sie nicht anheuern. Das gilt dann aber für alle und bedeutet: Die „Altparteien“ können in solchen und vergleichbaren Fällen nicht mehr wegen Vorteilsnahme als korrupt abgemeiert werden. Sonderrechte für die einen, der Pranger für die anderen – so geht es nicht. 

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