Politik

Der Aktionsrat Bildung fordert Altersgrenzen und Schutzmechanismen für Social Media. (Foto: dpa/Marcus Brandt)

21.05.2026

Aktionsrat Bildung empfiehlt Altersgrenzen für Social-Media-Nutzung

Auch in Deutschland zeichnen sich Beschränkungen der Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche ab. Nun meldet sich ein Expertengremium zu Wort – mit einer klaren Meinung

Der Aktionsrat Bildung fordert eine gesetzliche Altersbegrenzung für Social-Media-Plattformen. „Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dürfen nur jeweils altersgerechte Inhalte konsumieren, die qualitativ hochwertig sind und die Entwicklung und soziale Teilhabe fördern. Die Nutzung muss auf eine altersentsprechend moderate Dauer beschränkt werden“, fordert das Expertengremium in seinem neuesten Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorab vorlag.

Konkrete Vorschläge für Altersvorgaben oder Nutzungszeiten machen die Bildungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler darin aber nicht. Sie verweisen auf die für den Sommer erwarteten Vorschläge einer von Jugendministerin Karin Prien (CDU) eingesetzten Expertenkommission. In der Bundespolitik wird derzeit diskutiert, ein Verbot der Social-Media-Nutzung für unter 14-Jährige einzuführen. Bis 16 sollen Jugendliche soziale Medien nur in einer „altersangepassten Version“ nutzen dürfen, die auf „suchtverstärkende Funktionen“ verzichtet.

Schutz vor manipulativen Funktionen

Der Aktionsrat fordert ebenfalls, Kinder und Jugendliche effektiv vor manipulativen und suchtfördernden Elementen sowie vor Werbung zu schützen. Auch brauche es klare bundesgesetzliche Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte von Kindern in den sozialen Medien - dies gelte auch mit Blick auf das Teilen von Kinderfotos und -videos durch Eltern.

Zum Schutz der Minderjährigen gehöre des Weiteren nicht nur eine wirksame Überprüfung ihres Alters, heißt es in dem Gutachten „Social Media – Bildung – Integrität“. Auch eine altersgemäße Begrenzung der Nutzungszeiten sei vonnöten. Die Nutzung müsse automatisch unterbrochen werden, wenn Minderjährige zu viel Zeit am Stück auf einer Plattform verbrächten oder im Laufe eines Tages in Summe zu viel Social Media konsumierten.

Keine private Handynutzung vor der zehnten Klasse

Für Schulen haben die Fachleute eine ganz klare Empfehlung: „Die Nutzung von digitalen Endgeräten an Sekundarschulen sollte bis zur zehnten Jahrgangsstufe auf den lernbezogenen Einsatz im Unterricht beschränkt sein.“ Dabei seien die Schulen zentral, um den Kindern sichere Lernräume für den reflektierten Umgang mit sozialen Medien zu schaffen - einschließlich der kritischen Bewertung von Quellen und Cybermobbing-Prävention. Ziele seien digitale Souveränität, Datenschutz und Verantwortungsbewusstsein.

Mediale Integrität müsse in allen Altersstufen als Bildungsziel festgelegt und gezielt im Unterricht gelehrt werden, heißt es. „Integrität bedeutet, dass die Person bei der Nutzung von Social Media altersgemäß verantwortlich handelt, auch wenn sie dadurch auf vermeintliche Vorteile verzichten oder Nachteile in Kauf nehmen muss. Eine integre Person achtet darauf, dass andere durch ihr Verhalten nicht geschädigt werden, und richtet sich an universell gültigen Werten und ethischen Prinzipien aus.“

Kritik an Plattformen

Der Aktionsrat Bildung wurde 2005 von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) initiiert. Deren Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt zeigte sich ebenfalls alarmiert: „Durchschnittlich verbringen in Deutschland 10- bis 17-Jährige täglich rund 2,5 Stunden mit Social Media, an freien Tagen sind es sogar fast vier Stunden.“

Man dürfe den Nachwuchs in der digitalen Welt mit ihren Untiefen aus Cybermobbing und Desinformation nicht sich selbst überlassen. Doch statt neuer gesetzlicher Beschränkungen solle zunächst im Gespräch mit den Plattformbetreibern auf eine konsequente Umsetzung der bereits bestehenden Altersbegrenzungen hingewirkt werden. (dpa)

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