Politik

02.01.2026

Aktivrente nur für Angestellte: Was für eine Ungerechtigkeit!

Dass Selbstständige von diesem Steuerbonus ausgeschlossen sind, ist ungerecht und inakzeptabel. Die Begründung von Schwarz-Rot für ihr Nein bei einer Aktivrente für diese Gruppe ist der blanke Hohn. Ein Kommentar von Waltraud Taschner

Die ab 1. Januar geltende Aktivrente ist eine super Sache. Sie ermöglicht es ehemaligen Angestellten, als Rentnerin beziehungsweise Rentner bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Das hilft Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu erhalten. Und natürlich nützt es den Betroffenen, ihr Alterseinkommen zu erhöhen. Die monatliche Durchschnittsrente in Westdeutschland beträgt beschämende 1135 Euro, die Standardrente nach 45 Beitragsjahren summiert sich auf 1770 Euro. Ein Zuverdienst ist oftmals alternativlos, zumal in einer Großstadt, wenn die Miete den Großteil des Einkommens auffrisst.

Jedoch: Dass Selbstständige von diesem Steuerbonus ausgeschlossen sind, ist ungerecht und inakzeptabel. Der Steuerzahlerbund hat völlig zu Recht eine Klage angekündigt, die er bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten will.

Man kann nur hoffen, dass die Klage des Steuerzahlerbunds Erfolg hat


Bereits im Vorfeld der Gesetzesberatungen zur Aktivrente hatten Fachleute eine Einbeziehung der Selbstständigen gefordert – auch unter Verweis auf das österreichische Modell, bei dem Selbstständige berücksichtigt werden. Die Begründung von Schwarz-Rot für ihr Nein ist der blanke Hohn: Bei Selbstständigen sei „der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch“, erklärt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Und deshalb soll es gerecht sein, nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von diesem Steuerbonus auszuschließen? Als ob diese nicht ebenso von Altersarmut bedroht wären wie frühere Angestellte. Man denke an kleine Gewerbetreibende wie Friseurinnen oder Bäcker. Oder an freiberufliche Autorinnen, Lektoren und andere, die von ihren Auftraggebern häufig zu unwürdigen Honoraren unterhalb des Mindestlohns beschäftigt werden – auch sie zahlen übrigens häufig in die Sozialkassen ein.

Man kann nur hoffen, dass die Klage des Steuerzahlerbunds Erfolg hat. Oder – besser noch – dass der Gesetzgeber bei der Aktivrente nachjustiert. 

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