Politik

Angriffe auf Queere sollen künftig zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen können. (Foto: dpa, Mohssen Assanimoghaddam)

05.09.2026

Angriffe auf Frauen, Queere und Christen: Union will, dass dies zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt

Die Union will Konsequenzen ziehen aus dem Angriff auf den Berliner Christopher Street Day

Wenn Ausländer Straftaten begehen, die  gegen "fundamantale Werte" Deutschlands verstoßen, soll ihnen in Zukunft die Ausweisung drohen. Das berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf Unionskreise. "Fanatische Islamisten lehnen unsere Art zu leben nicht nur ab, sie bekämpfen sie mit Hass und Gewalt", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), dem Blatt unter Verweis auf den schrecklichen Anschlag auf den Berliner CSD am 25. Juli. Ein Islamist hatte damals einen Transporter in eine Menschenmenge gesteuert.

Der 21 Jahre alte  Täter  wurde am selben Tag  bei einem Polizeieinsatz zu seiner Festnahme erschossen. Laut Generalstaatsanwaltschaft war er nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen, im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Regelausweisung soll möglich sein. Juristisch wird das schwierig

Die Union will laut Welt am Sonntag jetzt erreichen, dass nicht nur queerfeindliche, sondern auch frauen- und christenfeindliche Attacken zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen könmnen. Im Koalitionsvertrag ist bereits festgehalten, dass antisemitische Angriffe zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts führen können. Beschlossen ist das aber noch nicht. Die Forderung nach einer Regelausweisung soll jetzt erweitert werden, wenn es nach der Union geht.

Der CSD-Attentäter von Berlin hatte den deutschen Pass, er wäre von einer solchen Regelung ohnehin nicht betroffen. Bereits jetzt können Menschen ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirken. Die Regeln sind hoch. Gerichte verlangen jeweils Einzelfallprüfungen.
(BSZ, dpa)

 

 

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