Politik

10.02.2026

AOK-Datenpanne: 6.400 elektronische Patientenakten aus Bayern gesperrt

Die elektronische Patientenakte soll die medizinische Behandlung vereinfachen und Fehler verhindern - alle wichtigen Daten zu Diagnose und Therapie an einem Ort. Doch was, wenn die Daten plötzlich weg sind?

Eine Softwarepanne bei der AOK Bayern hat für 6.400 Versicherte unerfreuliche Folgen: Bei einer System-Umstellung wurden die elektronischen Patientenakten (EPA) gesperrt, die darin abgespeicherten Daten waren anschließend nicht mehr zugänglich, wie die Krankenkasse mitteilte. Ursache war ein Fehler bei einem geplanten Software-Update, das IT-Dienstleister durchführen sollten. "Es war kein Hackerangriff, es sind keine Daten abgeflossen", sagte ein Sprecher. Mittlerweile steht nach Angaben der Kasse fest, dass die gesperrten Dateien wiederhergestellt werden können. 

Falsche Widerspruchsschreiben

Die EPA ist seit vergangenem Jahr Standard im Gesundheitswesen. Wer Bedenken gegen die Speicherung seiner medizinischen Daten hat, kann jedoch Widerspruch einlegen.

Im Rahmen des Software-Updates wurden demnach solche Widerspruchsschreiben gegen die Nutzung der elektronischen Patientenakten versandt, die jedoch nicht von den 6.400 Versicherten stammten. Anschließend wurden die Akten der Betreffenden geschlossen. Damit waren auch die Daten verschwunden, beziehungsweise nicht mehr zugänglich. Zuerst über die Panne berichtet hatte der "Ärztenachrichtendienst". Der Fehler fiel laut AOK vergleichsweise frühzeitig auf, sodass die Schließung weiterer Akten verhindert werden konnte. Insgesamt sind bei der größten Krankenkasse im Freistaat 4,6 Millionen Menschen versichert.

Daten können laut AOK gerettet werden

Im ersten Schritt der Wiederherstellung hat die AOK Bayern die elektronischen Patientenakten der 6.400 Betroffenen neu angelegt. Allerdings fehlen bislang die zuvor abgespeicherten Daten. Die Akten wurden der Kasse zufolge aber bei der Sperrung nicht gelöscht, sondern in einem Backup-System gespeichert. Die Daten sollen nun vom Backup-System wieder in die elektronischen Akten rückübertragen werden. (dpa)

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