Politik

Der Staat, gemeinnützige Träger und Kommunen können Asylbewerberinnen und Asylbewerber leichter für gemeinnützige Tätigkeiten heranziehen als noch Anfang 2024. (Foto: dpa/Keystone/Elia Bianchi)

20.09.2025

Deutlich mehr Stellen: Arbeitspflicht für Asylbewerber kommt gut an

Seit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes können Kommunen Asylbewerber in viel mehr Bereichen zu Arbeiten verpflichten. Einzige Bedingung: Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein. Vorher musste erst einmal nachgewiesen werden, dass die Arbeit nicht von einer regulären Stelle erledigt werden könnte. Diese Möglichkeit wird auch genutzt

Seit eineinhalb Jahren können Asylbewerberinnen und Asylbewerber leichter zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden. Am Bauhof etwa oder in der Friedhofsgärtnerei. Möglich wurde das durch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Bundesebene. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) rief die Kommunen dazu auf, von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen. Seit vergangenem Mittwoch gibt es auch einen Leitfaden der Staatsregierung dazu. 

Tatsächlich hat sich die Zahl dieser Beschäftigungen im Freistaat mittlerweile deutlich erhöht. Und das, obwohl die Zahl der Asylbewerber gleichzeitig zurückgegangen ist. Zum 30. Juni 2025 gab es 4400 solche Arbeitsgelegenheiten, ein Jahr zuvor waren es 3600. Bei kommunalen Trägern waren es 369 – im Vorjahr gab es lediglich 87, wie das Innenministerium auf Anfrage erklärt.
Arbeitsunwilligen werden die Leistungen gekürzt, um bis zu 180 Euro pro Monat. Laut bayerischem Innenministerium kam das seit Anfang 2024 schon 1126 Mal vor.

Landkreis Traunstein war Vorreiter

Der Landkreis Traunstein bot gemeinnützige Arbeit an, als kein anderer Kreis das tat. Inzwischen sind dort 94 Stellen besetzt. Die gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber bleibe „ein wichtiger Bestandteil unserer Integrationsstrategie“, teilt ein Sprecher mit.

Der Bayerische Landkreistag hatte die Gesetzesänderung zunächst als wenig praxistauglich und möglichen Pullfaktor kritisiert. Heute klingt die Bewertung des Präsidenten Thomas Karmasin (CSU) anders: „Dort, wo Arbeitsgelegenheiten geschaffen wurden, überwiegen die positiven Erfahrungen.“

Gülseren Demirel, Sprecherin für Integration der Landtags-Grünen, spricht dennoch von Symbolpolitik: Viele Geflüchtete wollten arbeiten, bekämen aber keine Arbeitserlaubnis. Tatsächlich erhalten Asylbewerber nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt. Leben sie in einer Aufnahmeeinrichtung, erst nach sechs Monaten. Ähnliches gilt für Geduldete. (Thorsten Stark)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die Erbschaftsteuer regionalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.