Politik

Ab dem heutigen Mittwoch wieder möglich: Spielen im Sandkasten. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

06.05.2020

Auf einen Blick: Das ändert sich jetzt

Lockerungen und Corona-Fahrplan - wie es in Bayern weitergeht

Stück für Stück lockert Bayern die Beschränkungen und Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts in München. Die Staatsregierung hat einen konkreten Fahrplan erarbeitet. Vieles ändert sich sogar schon sehr bald. Ein Überblick.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:
Schon ab dem heutigen Mittwoch hebt Bayern die Ausgangsbeschränkungen auf. Das heißt, dass man die eigene Wohnung oder das Haus auch ohne einen "triftigen Grund" verlassen kann. Auch Motorradtouren sind dann wieder möglich. Es gilt jedoch weiterhin ein Distanzgebot: Wo immer möglich sollen mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden. Auch die Kontaktbeschränkungen und ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bleiben bestehen. Man darf also auch weiterhin nur mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes zugleich Kontakt haben.

Eine Ausnahme gibt es da künftig für Familienmitglieder, auch wenn sie nicht zum eigenen Haushalt gehören. Ab Mittwoch ist es erlaubt, Angehörige aus dem engeren Kreis zu treffen oder zu besuchen - also etwa Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. "Wir wollen die Familie stärken", sagte Söder dazu am Dienstag.

BESUCHE IN KRANKENHÄUSERN UND PFLEGEHEIMEN:
Auch Besuche in Kliniken, Senioren-, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sollen für eine feste Kontaktperson ab dem Wochenende wieder erlaubt sein - also passend zum Muttertag. Alles natürlich unter strikten Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Dazu gehört die Einhaltung einer festen Besuchszeit, eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

SCHULEN:
Am kommenden Montag sollen zunächst die Jahrgänge zurück an die Schulen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Auch die Viertklässler dürfen dann wieder in ihre Klassenräume zurück. Nach und nach soll es dann auch für die anderen Klassenstufen weitergehen. Angefangen mit den jüngeren Klassen - also je nach Schulform mit der 1., 5. oder 6. Klasse. Auch ein "schmales Angebot" für alle mittleren Klassen an den Grundschulen sei denkbar, sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Dienstag. Erst nach den Pfingstferien Mitte Juni soll es aber wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen geben. Der Schulbetrieb war Ende April mit den Abschlussklassen nach einer langen Zwangspause wieder aufgenommen worden.

Ein normaler Schulalltag ist aber auch jetzt noch nicht in Sicht: Der Corona-Fahrplan der Staatsregierung sieht vor, dass "in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen" stattfinden soll. Das heißt konkret ein wöchentlicher Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zu Hause. Die Ferien sollen hingegen ganz regulär stattfinden, es soll aber laut Kultusminister die Möglichkeit geben, etwa Prüfungen nachzuholen; auch eine Notbetreuung soll sichergestellt werden.

Bis Pfingsten gibt es außerdem keine Präsenzpflicht - das gilt sowohl für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, als auch für Schüler, deren Angehörige besonders gefährdet sind. "Die bayerischen Schulen sollen ein Schutzraum sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte trotz Corona sicher fühlen", hieß es.

KINDERGÄRTEN:
Wann die Kleinen wieder zurück in den Kindergarten oder in die Krippe können, ist noch nicht ganz klar - jedenfalls gibt es noch keine Pläne für alle Kinder. Ab dem 25. Mai soll es für die Vorschulkinder wieder losgehen. Sie seien schon ein Stück älter und könnten die Hygienemaßnahmen besser verstehen, sagte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) nach der Kabinettssitzung. Der Kindergarten habe bei ihnen auch einen Bildungsauftrag. Auch Waldkindergärten können planmäßig am 25. Mai wieder aufmachen. Bis Pfingsten sollen so etwa die Hälfte aller Krippen- und Kindergartenkinder wieder zurück in die Betreuung.

Tagesmütter dürfen schon ab kommendem Montag wieder die Betreuung aufnehmen - allerdings nur von kleinen, festen Gruppen mit maximal fünf Kindern. Außerdem soll privat organisierte, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von maximal drei Familien erlaubt sein. Auch Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf und Kindern mit Förderbedarf soll eine Betreuung ermöglicht werden.

SPIELPLÄTZE:
Viele Kinderaugen waren beim Anblick der leeren Spielplätze traurig, doch auch damit ist Schluss: Schon an diesem Mittwoch dürfen die Spielplätze in Bayern wieder freigegeben werden. Bolzplätze sind von der Regelung allerdings ausgenommen.

GESCHÄFTE:
Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt ebenfalls ab kommenden Montag. Das heißt, dass dann auch größere Geschäfte, Kaufhäuser und Einkaufszentren wieder komplett öffnen können. In Shoppingmalls und Kaufhäusern muss jedoch generell eine Maske getragen werden.

GASTSTÄTTEN UND HOTELS:
Auch Gaststätten und Hotels sollen bis Ende Mai schrittweise wieder öffnen: Mit entsprechenden Abstandsregelungen dürfen Restaurants ihre Außenbereiche am 18. Mai wieder öffnen. Auch Biergarten dürfen mit genügend Abstand zum nächsten Gast somit bald wieder besucht werden - allerdings sollen sie laut Söder nur bis 20 Uhr geöffnet sein. Die Innenräume der Speiselokale sollen eine Woche später am 25. Mai folgen, dabei soll es vermehrt Einzeltische geben. Auch gesonderte Familienbereiche seien denkbar, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Hotels dürfen ab dem 30. Mai wieder Touristen beherbergen. "Allerdings ohne Sauna, ohne Wellness, ohne Schwimmbäder, mit strengen hygienischen Konzepten", sagte Söder.

DIENSTLEISTUNGEN:
Ab kommender Woche sollen auch Dienstleistungsbetriebe, etwa Nagel- und Kosmetikstudios, wieder öffnen dürfen. Die Bedingungen werden ähnlich sein wie bei den Friseurbetrieben. Auch Tattoostudios dürfen mit entsprechenden Auflagen wieder aufmachen.

ZOOS UND MUSEEN:
Auch Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen ab kommenden Montag wieder öffnen - natürlich unter Auflagen. So ist der Einlass auf eine Person pro 20 Quadratmetern beschränkt, es gelten die Abstandsregeln, und jegliche Gastronomie muss geschlossen bleiben. Auch die Streichelzoos bleiben geschlossen.

SPORT:
Bestimmte Individualsportarten sind in Bayern ab kommenden Montag wieder erlaubt. Darunter sind Sportarten wie etwa Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln und Reiten. Letzteres sogar in der Halle, da dort ausreichend Abstand eingehalten werden kann. Mannschaftssport ist hingegen weiterhin nicht erlaubt. Auch für Fitnessstudios gibt es vorerst noch keinen Plan. Wann die Studios wieder öffnen können, hängt laut Söder von den Infektionszahlen ab. Auch die Freibäder bleiben mindestens bis Juni dicht.

FAHR- UND MUSIKSCHULEN:
Wer seinen Führerschein machen will, hat dazu ab Montag wieder die Möglichkeit: Der Theorieunterricht soll mit genügend Abstand gehalten werden, im Auto gilt eine Maskenpflicht. Auch Musikschüler können den Einzelunterricht wieder aufnehmen - auch in den eigenen vier Wänden.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.