Politik

Petr Bystron zieht vor Gericht. (Foto: dpa/dts)

06.05.2026

Ausgestreckter Arm oder Hitlergruß? AfD-Politiker Bystron zieht vor Gericht

Verhandlung am Donnerstag: Der AfD-Europaabgeordnete wehrt sich vor dem Landgericht München gegen eine Verurteilung wegen Verwendung von NS-Kennzeichen

Der AfD-Politiker Petr Bystron (53) soll 11 300 Euro Strafe (90 Tagessätze) zahlen, weil er im Jahr 2022 Fotos von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm auf X, vormals Twitter, gepostet hat. Der Vorwurf: Verbreiten von NS-Symbolen, -Gesten und -Parolen. Die  Richterin am Amtsgericht München sah es im Oktober 2025 als erwiesen an, dass Bystron mit der Darstellung den Hitlergruß verbreitet habe, "insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos", so die Richterin in ihrer Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.  Bystron wehrt sich und geht in die nächste Instanz. Am 7. Mai findet dazu die Verhandlung vor dem Landgericht München statt.

Konkret geht es darum, dass der Münchner Europaabgeordnete Bystron anlässlich der Verabschiedung des damaligen Ukraine-Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, Fotos von Melnyk, Merkel und Bettina Wulff geteilt hatte mit der Bildunterschrift: "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!" Die Fotos zeigten, wie die beiden Frauen (Merkel und Bettina Wulff) den Arm heben. Man darf davon ausgehen: Sie winken, weder Merkel noch Wulff dürften tatsächlich die Absicht haben, den Arm zum so genannten Hitlergruß zu heben. Bystron sagt: Die Fotos seien echt, also nicht bearbeitet und eben keine Fotomontage. 

Strafrechtler sagen: Der Vorwurf des Hitlergrußes ist konstruiert

Jedenfalls: Die Rechtsprechung kann sich beim Zurschaustellen von ursprünglichen NS-Symbolen und -Gesten auf Strafgesetzbuch (StGB) § 86 berufen, der das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen regelt.  Bystron zitiert dazu mehrere Strafrechtler, die eine Berufung auf diesen Paragrafen für abwegig halten. Darunter der Strafrechtsprofessor Diethelm Klesczewski (Uni Leipzig). Er erklärt: "Über die Geschmacklosigkeit des Plakats habe ich hier nicht zu urteilen. Sie ist für sich genommen nicht strafbar." Und: "Eine Strafbarkeit gemäß Paragraf 86a StGB dürfte ausscheiden." Der 
Strafrechtsprofessor Hans-Ullrich Paeffgen (Uni Bonn) sagt: "Ein politisch-strafrechtlicher Konnex ist mehr als herbeigequält", der Vorwurf des Hitlergrußes sei "an den Haaren herbeigezogen".

Die Vereinigung europäischer Journalisten e.V. schreibt dazu auf ihrer Webseite: "Der Fall reicht weit über die Person Bystron hinaus ... Die zentrale Frage lautet: Wo endet politische Zuspitzung, wo beginnt strafbare Symbolik?" Der Fall sei gerade für Medien  "von besonderer Brisanz". Denn wenn satirische oder provokative Darstellungen strafrechtlich verfolgt würden, "geraten auch klassische Formen politischer Zuspitzung unter Druck".
(BSZ/TA)

 

 

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