Die Stimmung in vielen bayerischen Krankenhäusern ist schlecht, mancherorts herrscht Existenzangst. So beschreibt Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), die aktuelle Lage. Ein Grund dafür sind die neuen Pläne der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Kliniken bei unveränderter Umsetzung zusätzlichen Spardruck auferlegen würden. Und dann ist da ja noch die von der Ampel-Regierung eingeleitete Krankenhausreform, deren unklare regionale Auswirkungen bei Kliniken wie Patientinnen und Patienten viel Verunsicherung ausgelöst haben.
Nun wäre die Sache, zumindest was die Klinikreform angeht, relativ einfach. Denn für die Krankenhausplanung im Freistaat ist die Staatsregierung zuständig. So weit die Theorie. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) interpretiert diesen Auftrag aber so, dass sie die Entscheidungen über die regionalen Klinikstrukturen den Landkreisen und kreisfreien Städten überlässt, die letztlich die Versorgung sicherstellen müssen. Gerlach begleitet den Prozess nur mit einem 2024 vorgelegten Sieben-Punkte-Plan. Der allerdings unterstützt die Kommunen bei der regionalen Planung lediglich mit Daten, „medizinischen Leitplanken“, Regionalkonferenzen und „politischer Rückendeckung“. Den Ärger bekommen am Ende Landräte und Oberbürgermeister ab.
Gegen diese „Moderatorenrolle“ Gerlachs hat damals schon der Landkreistag in einem Brandbrief an die Staatsregierung protestiert. Verbandspräsident Thomas Karmasin (CSU) erinnerte den Freistaat eindringlich an seine gesetzliche Aufgabe zur Krankenhausplanung. In die Verantwortung der Landkreise als Krankenhausträger falle allenfalls die „leistungsstrukturelle Weiterentwicklung“ ihrer eigenen Krankenhäuser.
Es braucht den Blick von oben, sagt der Städtetag
Die Träger könnten dabei keine überregionale Perspektive einnehmen, die angebotenen Strukturen könnten nicht in deren Ermessen gestellt werden – nach dem Motto: Ich mach die Hüft-OPs, du dafür die Geburten. Markus Pannermayr (CSU), Chef des Bayerischen Städtetags, stieß ins gleiche Horn. Für die Klinikreform brauche es „den Blick von oben“. Denn die Kompetenz eines Oberbürgermeisters oder Landrats ende an der jeweiligen Stadt- oder Kreisgrenze. „Planungsbehörde ist nun mal der Freistaat“, betonte Pannermayr.
Geändert hat sich bis heute nichts. Die BKG zum Beispiel erwartet sich weiter eine „steuernde Rolle“ der Staatsregierung. Der fachliche Austausch laufe sehr gut, auch die staatlich finanzierten regionalen Wirtschaftlichkeitsgutachten für eine künftige Klinikstruktur seien hilfreich, meinte Geschäftsführer Engehausen kürzlich. Am Ende aber müsse die Staatsregierung aufgrund ihrer Verantwortung für die Krankenhausplanung sagen, „wohin die Reise gehen soll“, ergänzte die BKG-Vorsitzende und Kitzinger Landrätin Tamara Bischof (Freie Wähler). Welche Standorte bleiben sollen und wo welche Leistungen angeboten werden, sollten die Kommunen „nicht regional ausknobeln“ müssen.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann beobachtet, dass die Staatsregierung „extrem versucht, keine Verantwortung zu übernehmen, um vor Ort keine missliebigen Entscheidungen treffen zu müssen“. Die Verantwortung werde auf Landräte und Oberbürgermeister abgewälzt, obwohl die – anders als das Gesundheitsministerium – weder medizinische noch versorgungsplanerische Expertise hätten. Diese Kritik wird im Grundsatz auch vom Koalitionspartner Freie Wähler geteilt. Dort heißt es, Gerlach agiere „lethargisch“ und müsse stattdessen das Rückgrat haben, unliebsame Entscheidungen zu verkünden. Seit der Kommunalwahl im März hat man aber noch weniger Hoffnung, dass sich daran etwas ändert. Denn nachdem die Freien Wähler der CSU gut ein Dutzend Landratsämter abgenommen haben, fürchtet man, dass die Bereitschaft Gerlachs weiter sinkt, den Landräten unangenehme Entscheidungen wie die Schließung von Klinikstationen oder ganzer Häuser abzunehmen.
Gerlach lobt dagegen die bayerische Krankenhausplanung, die regelmäßig unter Einbeziehung der kommunal Verantwortlichen Struktur- und Kapazitätsanpassungen vornehme. Zudem werde das Unterstützungspaket aus dem Sieben-Punkte-Plan rege in Anspruch genommen – was ja auch die BKG bestätigt, aber eben für zu wenig hält. Waldmann sieht ohnehin weit größeren Handlungsbedarf. „Wir brauchen keine reine Krankenhausplanung, wir brauchen eine umfassende Versorgungsplanung“, erklärt sie. Dafür müssten endlich stationäre und ambulante Angebote gemeinsam gedacht werden. Das brächte Vorteile für die Patienten und würde helfen, Kosten zu sparen. Um solche, auch in einem von Gerlach in Auftrag gegebenen Gutachten favorisierten Lösungen umzusetzen, brauche es aber eine Strukturplanung, die die Landkreise und Städte mit ihren Mitteln und Kompetenzen nicht leisten könnten. Für Waldmann eine Aufgabe, die eindeutig zu Gerlachs Jobprofil gehört. (Jürgen Umlauft)
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