Politik

Trotz der neu auferlegten Ausgangsbeschränkungen sind Sport an der freien Luft und Spaziergänge mit Personen des eigenen Haustands erlaubt. (Foto: Matthias Balk/dpa)

22.03.2020

Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung

Die Polizei meldet Dutzende Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern. Generell seien die Menschen aber diszipliniert

Die Polizei hat Dutzende Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern geahndet. Neben privaten Treffen wie "Corona-Partys" hielten sich auch Geschäftsleute nicht an die Vorgaben, die seit dem Wochenende im Freistaat gelten.

Bei mehr als 5300 Überprüfungen bis Sonntagmorgen stellten allein die Beamten in München über 160 Verstöße fest. Darunter waren den Angaben zufolge vier Leute in einem Friseurgeschäft und neun Menschen in einer Shisha-Bar, deren Fenster von innen abgeklebt waren. In einer Privatwohnung hätten sechs Menschen eine Party gefeiert. Alle wurden demnach wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Nach Angaben der Staatsregierung muss mit hohen Bußgeldern rechnen, wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt. Es könnten Geldbußen bis zu 25 000 Euro verhängt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz drohen bei einem vorsätzlichen Verstoß sogar bis zu fünf Jahre Haft, wenn dadurch jemand zum Beispiel angesteckt wird.

Die Polizei in der Oberpfalz vermeldete nach weit mehr als 1000 Kontrollen bis Sonntagfrüh 82 Verstöße und bewertete die Zahl angesichts einer Gesamtbevölkerung von etwa 1,1 Millionen Menschen als gering - "wenngleich ein jeder Verstoß einer zu viel ist". Darunter waren ein Friseurgeschäft in Regensburg sowie geöffnete Sonnenstudios in den Bereichen Wernberg-Köblitz und Schwandorf.

Fünf Männer im Alter von 18 bis 23 Jahren aus Mitterteich (Landkreis Tirschenreuth) - der ersten Stadt in Deutschland mit Ausgangssperre, die schon seit Mittwoch gilt - feierten den Angaben nach eine sogenannte Corona-Party mit Alkohol und Grillgut. Neben der Feier hätten sie die Stadt erst gar nicht verlassen dürfen, machten die Beamten deutlich. "Außerdem postete einer der Herren noch ein Gruppenselfie im Internet", hieß es in der Mitteilung weiter.

Corona-Party mit Alkohol und Grill

In Niederbayern führte die Polizei am Samstag knapp 1500 Kontrollen durch. Bei etwa 1000 kontrollierten Betrieben wurden zehn Verstöße festgestellt. Grundsätzlich zeigte sich die Polizei zufrieden. Die Polizeiinspektion Kempten teilte ebenfalls mit: "Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung zeigt sich einsichtig und kommt den Bestimmungen der Allgemeinverfügungen nach."

Ähnlich klang die Bilanz im Nordwesten des Landes: "Der Großteil der Unterfranken verhält sich erfreulicherweise verantwortungsbewusst und bleibt zu Hause, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen." Hier gab es 50 Einsätze mit Bezug zur Ausgangsbeschränkung, darunter Jugendliche bei privaten Feiern. In Ochsenfurt (Landkreis Würzburg) habe eine uneinsichtige Hochzeitsgesellschaft mit 15 Personen eine standesamtliche Vermählung gefeiert. In Bad Neustadt (Landkreis Rhön-Grabfeld) habe ein Wirt heimlich Gäste im unbeleuchteten Gastraum mit Bier versorgt. "Auch diese Zusammenkunft musste durch eine Polizeistreife aufgelöst und eine Anzeige erstellt werden."

Seit der Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkung bekommt die Polizei über soziale Medien zahlreiche Anfragen zu deren Auslegung, wie die Beamten etwa in Niederbayern mitteilten. "Spezialfälle, Ernstfälle und leider auch viele unnötige "Spaß-Fälle" wurden soweit es möglich war beantwortet." In Unterfranken erreichten bis Sonntagmorgen rund 3000 Kommentare und Fragen die Beamten über soziale Netzwerke.

Informationen hat die Staatsregierung im Internet unter www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/ veröffentlicht. Als Tipp gaben die Beamten mit auf den Weg: "Hinterfragen Sie sich selbst, ob triftige Gründe für eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung vorliegen. Ist mein Vorhaben absolut notwendig und unaufschiebbar? Kann ich mein Vorhaben wirklich nur zusammen mit anderen Personen bewerkstelligen?"

In Bayern gilt seit der Nacht zum Samstag eine Ausgangsbeschränkung, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Menschen dürfen demnach die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu gehören etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Auch Spaziergänge etwa in der Familie mit Abstand zu anderen bleiben möglich. Die Ausgangsbeschränkung gilt zunächst bis zum 3. April. (dpa)

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