Politik

Ein Großteil der Bundesmittel zur Verbesserung der Kita-Qualität fließt in Bayern in die Finanzierung des Beitragszuschusses für Kindertageseinrichtungen. (Foto: dpa/Amelie Geiger)

19.03.2019

Bayern subventioniert Kita-Beiträge aus Bundesmitteln

Rund 5,5 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung den Ländern zur Verbesserung der Qualität in Kitas zur Verfügung

Ein Großteil der Bundesmittel zur Verbesserung der Kita-Qualität fließt in Bayern in die Finanzierung des Beitragszuschusses für Kindertageseinrichtungen. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarischen Anfrage der Grünen im Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Es sei aber nicht geplant, das Geld auch nur anteilig in bauliche Maßnahmen zur Gestaltung der Innen- und Außenflächen der Einrichtungen sowie zum Ausbau kindgerechter Räumlichkeiten zu investieren.

Demnach rechnet die Staatsregierung dank des "Gute-Kita-Gesetzes" für 2019 mit 76,8 Millionen Euro, 2020 mit 154,6 Millionen Euro und für die Jahre 2021 sowie 2022 mit je 310,4 Millionen Euro. Im Entwurf des Doppeletats sind für 2019 aber nur 30 Millionen Euro und für 2020 rund 68 Millionen Euro für die Qualitätsentwicklung vorgesehen. "Der Restbetrag entfällt auf die Finanzierung eines Beitragszuschusses für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen, die durch Landesmittel aufgestockt wird", heißt es in der Antwort.

"Hier läuft etwas grundlegend schief", sagte Johannes Becher (Grüne). Statt die Öffnungszeiten auszubauen und durch kleinere Gruppen die Kita-Betreuungsqualität zu verbessern, stopfe die Regierung ein Haushaltsloch, das sie mit Wahlversprechen selbst aufgerissen habe.

"Der Vorgang macht deutlich, wie die Gebührenfreiheit unmittelbar zulasten der Einrichtungen und unserer Erzieherinnen und Erzieher geht", sagte Becher. Er forderte, das Geld in die Qualität - etwa mehr Personal - zu investieren. "Erst wenn die Qualität in den Kindertageseinrichtungen flächendeckend gewährleistet ist, kann über eine grundlegende Gebührenfreiheit nachgedacht werden."

Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) hatte sich - wie auch die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern - in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen, die Bundesmittel für die Qualitätsverbesserung zu nutzen: "Mir ist wichtig, dass wir die Erzieherinnen und Erzieher entlasten, zum Beispiel in den Randzeiten der Betreuung. Das kann beispielsweise durch die Einstellung von Tagespflegepersonal erreicht werden", sagte sie etwa im Dezember.

Seit Anfang 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) in Kraft. Damit stellt der Bund den Ländern bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro bereit. Der Bund hat keinen Einfluss auf die Verwendung der Mittel in den Ländern.
(Marco Hadem, dpa)

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