Politik

Lästige SMS und Telefonanrufe gehören zum Standard-Repertoire der Stalker. (Foto: dpa)

27.11.2015

Beratungsstellen? Fehlanzeige!

Wenn keiner hilft: In Bayern macht nicht nur die prekäre Gesetzeslage Stalking-Opfern die Gegenwehr schwer

Ingolstadt, August 2013: Ein Mann dringt in das Alte Rathaus ein und nimmt vier Geiseln, darunter eine 25-jährige Sekretärin. Neun Stunden dauert die Geiselnahme, bis ein Sondereinsatzkommando sie unblutig beenden kann. Es stellt sich heraus: Der Geiselnehmer ist ein Stalker, der die Rathaus-Mitarbeiterin seit Jahren verfolgt.

München, Oktober 2013: Seit Monaten stellt der Mann seiner Ex-Frau nach. Ein gerichtlich verhängtes Kontaktverbot ignoriert er. Anfang Oktober führt die Polizei mit ihm eine sogenannte Gefährderansprache, die jedoch ohne Wirkung bleibt. Zwei Wochen später ersticht der Mann die 29-Jährige im Hausflur. Die Mutter zweier Kinder stirbt noch am Tatort.

Augburg, November 2015: Ein Mann steht vor Gericht, der seine Ex-Freundin seit mehreren Monaten tyrannisiert. Er lauert ihr auf und verprügelt sie. Auch ihm ist das gerichtliche Kontaktverbot egal. Als er seine Ex mit ihrem neuen Freund im Auto erblickt, rast er mit seinem Wagen auf sie zu und verursacht beinahe einen Zusammenstoß. Das Amtsgericht verurteilt den 32-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Außerdem muss er seiner Ex-Freundin rund 3000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Vor allem Fälle, in denen der Ex-Partner involviert ist, nehmen zu

Auch wenn diese Fälle zu den extremeren gehören mögen, Einzelfälle sind sie nicht. Geschätzt 600 000 Stalking-Opfer gibt es in Deutschland. Seit im März 2007  der Nachstellungsparagraf 238 in Kraft trat, ist Stalking eine Straftat. In Bayern wurden im Jahr 2014 1633 Stalking-Fälle angezeigt. Das sind 5,7 Prozent weniger als im Vorjahr.

Tatsächlich geht die Zahl gemeldeter Stalking-Fälle in Bayern wie auch in ganz Deutschland seit Jahren langsam zurück. Allerdings sind diese Zahlen nur sehr bedingt aussagekräftig. Denn Stalking ist ein Straftatbestand mit einer sehr hohen Dunkelziffer. Viele Opfer zeigen ihre Peiniger gar nicht erst an. Dazu kommt: Stalking als Straftat geht häufig mit häuslicher Gewalt oder Körperverletzung einher und wird dann nicht mehr separat ausgewiesen.

Von einem Stalking-Rückgang bemerken die Beratungsstellen jedenfalls nichts. „Ich habe das Gefühl, dass die Fälle eher zunehmen“, sagt Christine Doering, die in Garmisch-Partenkirchen Bayerns einzige Selbsthilfegruppe für Stalking-Opfer ins Leben gerufen hat und leitet (www.stalking-justiz.de). „Stalking-Fälle machen inzwischen bis zu 40 Prozent unserer Beratungstätigkeit aus“, sagt auch Sabine Böhm, Geschäftsführerin der Frauenberatung Nürnberg (frauenberatung-nuernberg.de). „Vor allem Fälle, in denen der Ex-Partner involviert ist, nehmen zu.“

50 Anrufe in der Nacht, SMS-Terror, Auflauern vor der Wohnungtür

90 Prozent der Stalking-Opfer sind weiblich, 80 Prozent der Täter sind männlich. 50 Anrufe in der Nacht, SMS-Terror, Auflauern vor der Wohnungstür, Verfolgungsjagden mit dem Auto und immer wieder die Androhung von Gewalt. Das sind typische Peinigungen, die Opfer erdulden müssen. Dazu kommt vermehrt Cyber-Stalking. „Die Täter nutzen immer mehr die sozialen Netzwerke, um ihre Opfer zu verfolgen und zu verunglimpfen“, sagt Siegfried Zens, Stalking-Experte beim Opferschutzkommissariat der Münchner Polizei.
Ein großes Problem: Es dauert meist einige Wochen und Monate, bis sich die Opfer Hilfe suchen. „Das Thema Stalking ist schambehaftet“, sagt Doering, selbst ehemaliges Stalking-Opfer. „Oft haben die Frauen und Männer, die ich berate, schon einen längeren Leidensweg hinter sich.“ Hinzu kommt, dass es in Bayern kaum spezielle Beratungsstellen für Stalking-Opfer gibt. Die einzige, die es in München gab – die Deutsche Stalking-Opferhilfe – wurde im vergangenen Jahr aus finanzieller Not geschlossen. Der Verein hatte sich jahrelang vergebens bei Stadt und Land um Fördermittel bemüht.

Betroffene müssen sich deshalb in der Regel an die allgemeinen Frauenberatungsstellen wenden. „Es ist kein idealer Zustand“, sagt Böhm von der Frauenberatung Nürnberg. „Ein weitgefächertes Angebot wäre sehr wünschenswert, um den Betroffenen den Weg zu einer Beratung zu erleichtern und um die Wartezeiten für eine Beratung zu verkürzen.“ Um das Angebot auszubauen, fehlt es an Geld.

„Ich vermisse den politischen Willen von Seiten der Staatsregierung, an der oftmals prekären finanziellen Situation der Opferschutz-Beratungsstellen etwas zu verändern“, klagt die grüne Landtagsabgeordnete Verena Osgyan. Kurz bevor die Deutsche Stalking-Opferhilfe schließen musste, hatte Osgyan noch einen Antrag gestellt, um die dauerhafte Finanzierung von Opfer-Beratungsstellen sicherzustellen. „Der Antrag wurde abgelehnt“, sagt Osgyan. „Es ist ein Skandal, dass ein reiches Land wie Bayern es nicht schafft, Beratungsstellen, Notrufe und Frauenhäuser mit genügend finanziellen Mitteln auszustatten.“

„Uns sind oft die Hände gebunden“, klagt die Polizei

Wenn Stalking-Opfer ihren Peiniger vor Gericht bringen wollen, brauchen sie vor allem eines: Durchhaltevermögen. Und sie müssen wissen, dass dies nicht so einfach ist. „Nach jetziger Gesetzeslage sind den Ermittlungsbehörden in vielen Stalking-Fällen die Hände gebunden“, sagt Zens vom Opferschutzkommissariat. Nur wenn die Lebensführung des Opfers massiv beeinträchtigt ist, wenn etwa das Opfer aus seiner Wohnung ausgezogen ist oder seine Arbeitsstelle gewechselt hat, greift der Stalking-Paragraf. Es reicht nicht, wenn das Opfer unter psychischem Stress, unter Schlafstörungen und Alpträumen leidet.

Bayerns Regierung setzt sich deshalb schon seit 2012 und in mehreren Anläufen für eine Gesetzesreform ein. Ginge es nach Justizminister Winfried Bausback sollte man im Stalking-Paragraph statt eines sogenannten Erfolgs- von einem Eignungsdelikt sprechen. Dann könnten die Staatsanwaltschaften auch gegen den Täter vorgehen, wenn das Opfer an seiner Lebensführung festhält. Über die Notwendigkeit einer Reform herrscht in der Politik zwar Einigkeit, sie steht auch im Koalitionsvertrag. Passiert ist bisher dennoch nichts.

Beraterin Böhm rät betroffenen Frauen dennoch dringend dazu, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. „Sie kann in jedem Fall eine so genannte Gefährder-Ansprache durchführen“, erklärt Böhm. Beamten zeigen dem Täter die Folgen auf, sollte er sein Tun nicht unterlassen. Böhm betont: „In vielen Fällen führt schon dieses Mittel zum Erfolg.“ (Beatrice Oßberger)

Kommentare (2)

  1. Sako am 31.05.2019
    Mein Nachbar mit seiner Familie stakt mich seit ich vor zwei Jahren hier eingezogen bin. Bin weiblich 52 Jahre, alleinstehend. Los ging es mit dem Kommentar von ihr: Hat das sein müssen das ich hierher ziehe noch dazu mit einem Hund. Daraufhin ist mir ein Zwerghase eingegangen, mit meinem Hund mußte ich zum Notarzt. Er hat meinem kompletten Tagesablauf ausspioniert.. hat mit Krach losgelegt sobald ich ins Bett ging. Nimmt keinerlei Rücksicht, hält keine Mittagsruhe ein, da geht erst die Post ab. Verbreitet Verleumdungen, die teilweise schwer zu beweisen sind.... alles sehr kostenintensiv und nervenaufreibend. Ganz schlimm ist es im Winter wenn er witterungsbedingt zu Hause ist und nicht arbeiten muss. Neuerdings wühlt seine Frau in meinen Mülltonnen und schmeiß den Müll auf die Straße. Ich kann das Haus nicht verlassen oder nach Hause kommen ohne das er parat steht, sichtbar oder auch im dunkeln, sehe dann nur seine Zigarette und rieche den Rauch. Taucht vorm Haus oder im Garten auf wenn ich mich dort aufhalte. Wenn ich im Garten bin schickt er seine Kinder raus damit sie ordentlich rumbrüllen solange ich im Garten bin, wenn ich den Garten verlasse gehen die Kinder auch wieder rein. Habe ihn bereits angezeigt, die Wirkung war noch so das er sich jetzt immer einen Vorwand sucht um zur gleichen Zweit draußen zu sein wie ich. Falls er in der Arbeit ist, beobachtet seien Frau mich und jetzt die Nachbarn auf - verbreitet Verleumdungen.... schmeißt dauernd irgendwelche Gegenstände in meinen Garten (Glasscherben, Plastikmüll, Essensreste...) Freunde und Bekannte finden dies auch sehr nervig und haben sich von mir abgewandt. Außerdem hört er mich ab! Seit Beginn der Heizperiode im letzten Jahr hat er ein neues Spiel indem er seine Gas-Heizung so manipuliert hat das bei mir alles vibriert und brummt. Zusätzlich hat er an Silvester einen Lautsprecher an die Zwischenwand montiert und beschallt mich, dies kommt mit großen Druck rüber das ich permanent Ohrenschmerzen und Kopfschmerzen habe auch nachts. Ich habe das Problem das ich alles beweisen muss und dies nur mit großem technischem Aufwand und enormen Kosten verbunden ist. Ist es nicht möglich einen in Ruhe zu lassen, jeder muss schauen wie er um die Runden kommt und hat sein Päckchen zu tragen.
  2. x-mal-hilferuf am 28.11.2015
    Ein Nachbar stalkt mich seit Jahren. Ausgangspunkt: ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass meine Rechte als Wohneigentümerin, auch wenn ich alleine lebe, nicht zu missachten sind. Daraufhin fing der Terror an. Nachstellen, Beleidigungen, haustüre mit Gewalt durchbrechen, wenn ich alleine im ganzen Hause bin, die Öl-Heizung wird manipuliert, so dass ich mich von den Öl-Dämpfe übergeben muss. Nach der Manipulation der Heizung mich alleine die Rechnungen tragen lassen, meine Freunde/ Bekannte sind durch den Nachbar belästigt, ich bekomme jährlich irgendeine Anzeige, die sich als haltlos erweist, ich werde sogar vorm Gericht gezogen für Sachen, die sich auch wieder als haltlos erweisen. Ich habe diesen Mann zwei Mal angezeigt. Die Polizei hat in meinem Fall unglaublich viel Arbeit geleistet und er wurde schon 2012 als Täter identifiziert. Aberanstatt gegen ihn richtig vorgehen zu müssen, wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich verordnet. Nach diesen Anzeigen wurde mein Leben nur noch schlimmer. So schlimm. Dass ich entschieden habe, eine WEG mit einem Polizisten zu gründen. Der Nachbar hat sich auch auf dem fixiert und sogar geschafft ihn anzuzeigen, so wie er mit allen meinen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten macht. Der Polizist ist inzwischen ausgezogen. Der Nachbar macht weiter und das schlimme ist: wenn er mir morgens oder abends den Weg hält, ziescht er mir Drohungen mit körperlichen Gewaltanwendung entgegen, wenn ich waage ihn noch mal anzuzeigen. Was ich nicht mehr hören kann ist den Satz: "ziehen Sie doch aus". Warum soll das Opfer IMMER den kürzeren ziehen?! Der Mann wurde schon als Täter identifiziert. Der Polizist, der ein Jahr lang bei mir gewohnt hat, hat alles gesehen und hat selber festgestellt,, dass das, was mein Nachbar tut, Stalking in purer Form ist. Er hat mir dringend geraten den Stalker noch mal anzuzeigen. Was bringt mir das? Wenn ich das noch ein mal tue, bezahle ich mit mein Leben. Ich möchte leben. Ich möchte in Ruhe in MEINEM HEIM, dass ich mit meinem Mann, der nicht mehr bei mir ist, vor fast 20 jahren gekauft habe, leben. Der Nachbar ziescht mir entgegen: dass er auf die Gesetze pfeifft. Seine Frau ist ihm hörig. Die Nachbar wissen, was hier passier, eine Nachbarin hat ihn sogar mal angerufen, aus Sorge. Die Polizei hat ihm hin und wieder ein Platzverweis erteilt. Die Polizei ist sensibilisiert. Die Polizei macht eine gute Arbeit. aber schützen, kann mich die Polizei nicht Tag und Nacht. Wenn schon ein Stalker, als Täter identifiziert worden ist, wie bei mir der Fall ist, sollte nicht das Opfer ein Therapeut suchen, der Stalker soll therapiert werden und wenn es mit der
    Therapie nicht klappt, soll er eingeliefert werden, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Der Polizei habe ich zu verdanken, dass ich so viel Mut inzwischen habe und mich nicht aus meiner Wohnung verjagen lasse, aber ich habe nicht so viel Mut den Nachbar noch mal anzuzeigen, weil, dann weiss ich, dass auch wenn er eine Strafe bekommt, er mich nach Verbüßung der Strafe mich umbringt. Das Leben ist eh kurz genug. Ich möchte das bißchen Leben, was ich noch habe, leben ( bin 53 jahre alt).
    Ther
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.