Politik

Collien Ulmen-Fernandez wirft ihrem Mann körperlichen Übergriffen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Dabei geht es nicht um Deepfakes. (Foto: dpa)

07.10.2026

Besitz von Vergewaltigungsvideos soll strafbar werden

Im April hat Bundesjustizministerin Hubig ein Gesetz gegen digitale Gewalt angekündigt. Jetzt berät das Kabinett. Wer etwa fremde Frauen in der Sauna fotografiert, soll dafür bald bestraft werden

Besitz, Herstellung und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos soll künftig unter Strafe gestellt werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den das Kabinett an diesem Mittwoch berät. Das Gesetz gegen digitale Gewalt beinhaltet auch Strafvorschriften zum Identitätsmissbrauch, sowie zum unbefugten Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes. Das sind manipulierte Bilder oder Videos, die den Anschein erwecken, eine bestimmte Person nackt beziehungsweise bei sexuellen Handlungen zu zeigen.

Der Besitz und die Herstellung von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, sind für den privaten Gebrauch bisher nicht pauschal verboten; auch nicht jede Weitergabe ist automatisch strafbar. Es hängt derzeit unter anderem davon ab, was genau zu sehen ist, wie und wo gefilmt wurde und an wen das Video gelangt.

Kein Handy-Foto aus der gemischten Sauna

Mit Strafe rechnen soll laut Entwurf in Zukunft auch, wer ohne Erlaubnis Aufnahmen von unbekleideten Genitalien eines anderen Menschen, dem nackten Gesäß oder der weiblichen Brust macht beziehungsweise diese intimen Bildaufnahmen verbreitet. Die Strafbarkeit für digitalen Voyeurismus soll unabhängig davon gelten, ob die unbefugte Aufnahme an einem öffentlichen Ort, etwa in der Sauna oder am FFK-Strand, entstanden ist oder in privaten Räumen.

Nutzung von Fake-Profil kann Ansehen der Betroffenen schaden

Sollte der Entwurf den Bundestag so passieren wie von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegt, wäre künftig auch das "ansehensschädigende Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person" ausdrücklich strafbar. Hier sind vermutlich auch die Erfahrungen der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes in das Gesetzesvorhaben eingeflossen. 

Fernandes richtet seit einiger Zeit öffentlich Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, über die zuerst der "Spiegel" berichtet hatte. Sie wirft ihm neben körperlichen Übergriffen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Dabei geht es nicht um Deepfakes. Ihre Vorwürfe hatten eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt im Internet und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten ausgelöst. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. (dpa)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist der Tankrabatt sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.