Politik

Isolationspflicht entfällt: Eine Frau tippt vor einem Fenster in ihrem Haus auf das Display eines Smartphones. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

15.11.2022

Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Bayern fällt weg

An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete

Von diesem Mittwoch an müssen sich Corona-Infizierte in Bayern nicht länger isolieren. "An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag. Für sie gelte fortan unter anderem eine Maskenpflicht, sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Bayern handelt dabei nicht im Alleingang - auch Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche "zeitnah" neue Regelungen angekündigt. Bislang müssen positiv Getestete in Bayern für fünf bis zehn Tage in die Isolation - je nachdem, ob und wie lange sie Symptome hatten.

Ähnlich sollen auch die neuen Schutzmaßnahmen für positiv Getestete mindestens fünf Tage lang gelten. Infizierte müssen dann mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor die Maßnahmen wegfallen - nach 10 Tagen enden sie allerdings auch dann, wenn die Symptome anhalten.

Die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen seien in Rücksprache mit Experten entschieden worden. "Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf", sagte Holetschek. Man habe auf diesem Weg eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen geschaffen.

An Schulen gilt die neue Regelung ebenfalls

Auch die bayerischen Schulen sind von dieser neuen Regelung nicht ausgenommen. Es gelte der Grundsatz: "Wer krank ist, geht nicht in die Schule", hieß es unisono aus dem Gesundheits- und dem Kultusministerium.

"Wenn ein Kind an Corona erkrankt ist, bleibt es sinnhafterweise zu Hause", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Auch bei einem positiven Corona-Test sei es sinnvoll, einige Tage zu Hause zu bleiben. Wenn die Eltern aber darauf bestünden, ihr Kind trotz positivem Corona-Test in die Schule zu schicken, müsse es dort entsprechend der neuen Maßnahmen über die Dauer der Infektion eine Maske tragen. Auch außerhalb der Schulen müssen Infizierte, die sich nicht mehr in Isolation begeben wollen, eine Maske tragen.

Vertreter der bayerischen Lehrerverbände hatten im Vorfeld der Sitzung klare und umsetzbare Regeln gefordert, "die einen sicheren Unterrichtsbetrieb in Präsenz für alle Beteiligten ermöglichen". Die Maßnahmen in Schulen dürften sich dabei aber nicht zu weit von den sonst geltenden Regeln unterscheiden, da es sonst zu Akzeptanzproblemen kommen könnte. Zudem müssten die Verantwortlichen in Wissenschaft und Politik klar definieren, was "krank" oder "ansteckend" bedeute. (Jacqueline Melcher, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Bundesforschungsministerin Dorothea Bär will mit ihrer Hightech-Agenda Deutschland technologisch auf ein neues Level bringen. Im Gespräch mit dem vbw Unternehmermagazin spricht sie über die Herausforderungen.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.