Politik

14.02.2020

Crowdworking: Digitale Arbeitssklaven

Ein Kommentar von David Lohmann

Seit Jahren wird die Digitalisierung der Arbeitswelt vorangetrieben. Zunehmend zeigt sich aber: An die Menschen wurde bei der Arbeit 4.0 häufig nicht gedacht. Viele sind von einem einzigen Auftraggeber wirtschaftlich abhängig, mithin scheinselbstständig. Trotzdem urteilte das Münchner Landesarbeitsgericht im Dezember, es handele sich rechtlich um Selbstständige. Gewerkschaften sprechen bereits von „moderner Sklaverei“.

Konkret geht es um Crowdworking, eine Form des digitalen Outsourcings. Dabei werden Projekte von Unternehmen in einzelne Aufgaben zerstückelt und über Online-Plattformen angeboten. Diese Microjobber tippen Quittungen ab, prüfen Preisschilder in Supermärkten oder beantworten Online-Fragebögen.

Die Münchner Richter begründeten ihr Urteil zynisch damit, dass keiner verpflichtet sei, einen Auftrag anzunehmen. Immerhin wurde wegen der Bedeutung des Falls Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Ideen für Verbesserungen gibt es viele warum setzt der Gesetzgeber sie nicht um?

Die Bundesregierung geht bislang davon aus, dass es sich bei den über eine Million Crowdworkern in Deutschland um Selbstständige handelt. Nur verdienen Selbstständige hierzulande im Schnitt 67 Euro pro Stunde, Microjobber pro Auftrag 1,99 Euro. Selbst wer schnell ist, bleibt damit in der Regel unter dem Mindestlohn. Das reicht weder zum Leben noch für eine Renten- oder Unfallversicherung.

Nichts hindert den Gesetzgeber daran, schon vor einem Richterspruch für Verbesserungen zu sorgen. Viele Ideen warten nur darauf, umgesetzt zu werden. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg schlägt zum Beispiel die Einführung einer digitalen sozialen Sicherung vor: Unternehmen sollen für jeden erledigten Job automatisch einen Betrag für die Sozialversicherung der Microjobber zurücklegen.

Doch leider ist der rasante Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung noch immer zu wenig in den Köpfen der Regierenden angekommen – auch in Bayern. Und das, obwohl Microjobbern Arbeitsverträge zunehmend verwehrt werden – stattdessen sollen sie einfach die AGBs der Unternehmen akzeptieren. Bayerns schwarz-orange Regierung erklärt, sie wolle abwarten und „Erfahrungen sammeln“. Dabei ist Crowdworking bereits seit 2014 ein Massenmarkt.

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