Politik

Mit neuen Befugnissen sollen BSI und Polizei Cyberangriffe auf Behörden und kritische Infrastruktur schneller eindämmen können. (Foto: dpa/Thomas Banneyer)

27.05.2026

Cyberabwehr: BSI und Polizei sollen mehr Befugnisse erhalten

Cyberangriffe auf Behörden und Unternehmen nehmen zu – die Bundesregierung will BSI und Polizei deshalb mehr Möglichkeiten geben, digitale Bedrohungen frühzeitig zu stoppen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge erhalten, um Cyberangriffe abzuwehren. Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.

Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett beschlossen hat, soll dem BSI ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und Erkenntnisse über drohende Angriffe zu verbessern. Zur Begründung heißt es, Deutschland stehe als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus von Cyberangriffen. Auch hybride Bedrohungen nähmen an Bedeutung zu.

Mehr Möglichkeiten gegen Cyberangriffe

„Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz“, heißt es in dem Entwurf der Bundesregierung. Ziel sei es, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zu minimieren.

Durch die Gesetzesänderung soll das BSI künftig auf Ersuchen von Behörden oder Einrichtungen nach vorbereitenden Maßnahmen von Angreifern in IT-Systemen suchen dürfen. Zudem soll gegen sogenannte maliziöse Internet-Domänen vorgegangen werden, die häufig bei der Verbreitung von Schadsoftware genutzt werden.

Die zusätzlichen Befugnisse für die Bundespolizei dienten laut Entwurf ausschließlich der Gefahrenabwehr – nicht der Strafverfolgung. Besondere Maßnahmen sollen nur erlaubt sein, wenn wichtige staatliche Einrichtungen oder kritische Infrastruktur bedroht sind. Für die Umsetzung der Änderungen sind laut Gesetzentwurf 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. (dpa)

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