Politik

Owen Ansah. (Foto: dpa)

16.08.2026

Gleich und gleicher: Das deutsche Anti-Dopingsystem muss reformiert werden

Der Fall des 200-Meter-Sprint-Europameisters Owen Ansah zeigt exemplarisch wie unfair und rechtlich fragwürdig das System der Dopingbekämpfung hierzulande ist. Verbände und Politik sollten nicht länger zusehen. Ein Kommentar von Elke Lill

Der Fall Owen Ansah bewegt nicht nur die Leichtathletikwelt. Von einem „Alptraum“ oder einem „Drama“ ist in diversen Medien die Rede. Tatsächlich zeigt der Fall exemplarisch, dass das deutsche Anti-Dopingsystem auch Schattenseiten hat.

Doping kann tödliche Folgen haben

Zwar muss der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) selbstverständlich verhindern, dass deutsche Athleten unzulässige Dopingmittel einnehmen. Dies ist nicht nur unerlässlich, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, sondern auch, um die Gesundheit der deutschen Sportler zu gewährleisten. Immer wieder wurden in der Vergangenheit auch Todesfälle mit mutmaßlichem Doping in Verbindung gebracht – etwa der des österreichischen Bodybuilders Andreas Münzer und der Tod der dreifachen US-amerikanischen Olympiasiegerin im Sprint, Florence Griffith-Joyner.

Dass der DLV kein Doping toleriert, ist nicht nur durch die Suspendierung der Doppelweltmeisterin Katrin Krabbe klar belegt. Doch lässt sich der Fall Owen nur schwer mit anderen vergleichen.

Zwei Tage später den Test gemacht

Was war überhaupt geschehen? Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland wirft Owen Ansah vor, am 9. Juli einem NADA-Kontrolleur eine Dopingprobe nicht ermöglicht zu haben, was einer Verweigerung gleichkomme. Die NADA leitete darauf ein Verfahren gegen den 25-Jährigen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen ein. Wer eine Dopingprobe absichtlich verweigert, wird im Regelfall für vier Jahre gesperrt.

Ansah argumentierte zuletzt, er sei vor der Abreise zum Diamond-League-Wettkampf in Monaco von einem Kontrolleur überrascht worden, der "außerhalb meines Zeitfensters" geklingelt und "um die Abgabe einer Dopingprobe" gebeten habe. "Ich war spät dran und konnte so kurzfristig die Probe nicht abgeben", so der Läufer. Der Sprinter reiste ab, lief am Folgetag in Monaco, wurde dort am 11. Juli 2026 von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) negativ getestet.

Der Fall wirft die Frage auf, wie hoch der Preis ist, den man Spitzensportlern zum Wohle des sauberen Sports zumuten kann? Muss Owen Ansah für vier Jahre gesperrt werden, alleine weil er eine Dopingkontrolle in einer fragwürdigen Situation unterlassen hat. Dieser Schritt könnte die Karriere eines der besten deutschen Sprinter der vergangenen Jahrzehnte womöglich zerstören, bevor sie überhaupt richtig angefangen hat. Ansah war vor zwei Jahren als erster deutscher Sprinter die 100 Meter unter der Marke von zehn Sekunden geblieben – nun wurde er sogar Europameister über die Distanz von 200 Metern.

Zu keinem Zeitpunkt eine positive Dopingprobe festgestellt

Wichtig zum Verständnis des Falls ist: Bei Ansah wurde zu keinem Zeitpunkt eine positive Dopingprobe festgestellt. Es geht um die Frage, wie weit sich Spitzensportler allgemein zum Wohle eines fairen Sports traktieren lassen müssen? Müssen Spitzensportler jederzeit mit Eingriffen in ihre Intimsphäre rechnen und letzten Endes dadurch entmenschlicht werden?

Medienberichten zufolge soll der Kontrolleur im Fall Ansah außerhalb des angesagten Zeitfensters nach der Dopingprobe gefragt haben. Ansah habe mitgeteilt, dass er im Moment keine Dopingprobe abgeben könne, da er gerade eben erst Wasser gelassen hätte. Außerdem würde er dann sein Flugzeug verpassen, um zu einem Wettkampf zu fliegen. Der Sprinter ist zumindest noch kein reicher Top-Star – der junge Vater brauchte offenbar das Geld aus dem gut dotierten Sportevent.

Viel Glück gewünscht?

Der Kontrolleur soll Ansah, als dieser sagte, er müsse zu einem Wettkampf, viel Glück gewünscht haben. Hier stellt sich die Frage, wieso der Kontrolleur überhaupt zu dieser Zeit eine Dopingprobe verlangen konnte? Mit welchem Recht dürfen Kontrolleure, überhaupt die vorgesehenen Zeitfenster überschreiten. Wieso begleitet der Kontrolleur Ansah nicht zum Airport, wenn die Probe so wichtig ist, und wieso weist er Ansah laut dessen Darstellung nicht daraufhin, dass er keinesfalls fliegen darf und zur Dopingkontrolle muss, damit ihm keine vierjährige Sperre droht?

Mitunter war zu lesen, Ansah habe keine Chance, der vierjährigen Sperre zu entgehen. Doch das ist falsch. Hätte er den Sanktionsbescheid über eine vierjährige Sperre innerhalb einer Frist von 20 Tagen akzeptiert, hätte sich die Strafe automatisch auf drei Jahre reduziert. Und fehlt der Vorsatz bei der Nichtabgabe der Dopingprobe, kann die Strafe auf zwei Jahre reduziert werden.

Vor allem jedoch: Gibt es einen wichtigen Grund für eine Nichtabgabe, kann die Strafe entfallen. Doch wo liegt die Grenze für einen wichtigen Grund, bei dem eine solche Probe nicht abgegeben werden muss? Bei der Geburt eines Kindes? Bei der Beerdigung eines nahen Verwandten? Bei dem eigenen drohenden Herzinfarkt? Oder eben, dass man einen Flieger erreichen muss – weil bei einem nicht Antritt bei einem Wettkampf womöglich hohe Strafen drohen?

Diverse entlastende Umstände

Es gibt im Fall Ansah diverse ihn entlastende Umstände: Er wurde vor und nach dieser nicht erfolgten Kontrolle ständig kontrolliert, ohne dass es Auffälligkeiten gegeben hatte.

Wo liegt also die Rechtssicherheit der Sportler und wie viel wiegt ihre Menschenwürde überhaupt noch? Eine Regelung, die so ausgelegt wird, dass „ein wichtiger Grund“ im Ergebnis letztlich nie vorliegt, und in der Folge die Sportler jederzeit Dopingkontrollen abgeben müssen, wie sie der Sanktionsbescheid mit der vierjährigen Sperre letztlich suggeriert, ist wohl verfassungswidrig.

Kein Gesetz ohne Ausnahme

Im deutschem Recht ist keine Regel ohne Ausnahme zulässig. Genauso wenig ist eine Regelung aber zulässig, bei der nicht erkennbar ist, wo die Grenzen zu einer Ausnahme besteht. Eine Regelung, die Spitzensportler allgemein zu Dopingkontrollen verpflichtet, ohne dass klar erkennbar ist, wann ein Sportler diese ablehnen darf, dürfte gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Dopingkontrollen sollten zudem dem Zweck dienen, herauszufinden, ob ein Sportler unzulässige Substanzen zu sich genommen hat, und dürfen kein Selbstzweck werden. Es muss eine Möglichkeit geben, das Unterlassen einer Probe, die nicht erfolgt ist, aus rechtlicher Sicht zu heilen, also eine mögliche Verfehlung zu korrigieren. Es verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wegen eines möglichen Fehlverhaltens die Existenz eines Sportlers zu vernichten.

Das System ist unfair - manche sind gleicher als andere

Alles hat seine Grenzen. Ohnehin ist es eine Farce, deutsche Athleten über die Grenzen des Zumutbaren zum Wohle eines vermeintlich sauberen Sports zu drangsalieren, als wären es Sklaven, wenn in manchen Ländern, kaum oder extrem lax kontrolliert wird – die vielen Sprint-Siege der Jamaikaner dürften nicht nur deren läuferischem Talent geschuldet sein.

Und auch innerhalb der europäischen Sportszene wird mitunter mit zweierlei Maß gemessen: So kam der italienische Tennisstar Jannik Sinner, der 2024 bei zwei Tests positiv auf das verbotene Anabolikum Clostebol getestet wurde, mit nur drei Monaten Sperre davon. Ein Ausschluss von vier Jahren im Fall Ansah steht in keinem Verhältnis dazu. Um es mit Orwell zu sagen, sind da einige gleicher als gleich. Und unsere Gesellschaft ist in Bereichen, die nicht den Sport betreffen, sehr viel milder, insbesondere bei den unzähligen Skandalen renommierter Politiker.

Dass der internationale Druck auf den DLV im Fall Ansah, groß sein wird, zeichnet sich ab. Denn durch die vierjährige Sperre können etablierte Sprinter sich einen drohenden Konkurrenten vom Leib halten. Hier sollte der DLV nicht einknicken, nachdem er schon regelmäßig dabei versagt, einen Teil seiner Sportler vor rassistischen Beleidigungen zu schützen.

Klar ist: Ansah hat recht, dass er Widerspruch eingelegt hat. Dem Sportrechtler Paul Lambertz zufolge hat der Sprinter gute Chancen für die Verteidigung von Ansah: "Wenn er sich in diesem ganzen Verfahren clever anstellt, denke ich, dass wir sehr wahrscheinlich über eine Reduzierung der Strafe sprechen. Wenn nicht sogar festgestellt wird, dass der sachliche Grund vorliegt", sagte er dem NDR.
 

Elke Lill ist Rechtsanwältin, Politologin sowie Autorin diverser Fachbücher und Artikel großer Online-Medien.

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