Politik

Selbstständig? Die Eigeneinschätzung kann trügen. Und das kann sehr teuer werden. (Foto: dpa/Andrea Warnecke)

22.01.2026

Die Tücken der Freiberuflichkeit

Scheinselbstständig, was bedeutet das genau? Die Bundesregierung will die Kriterien neu regeln

Korrektoren, Service- und Pflegekräfte oder Fitnesstrainer: Sie alle arbeiten oft auf freiberuflicher Basis. Manchmal unfreiwillig, weil sie gern eine Festanstellung mit allen Vorteilen wie Urlaubsansprüchen oder Kündigungsschutz hätten. Aber oft wollen Menschen gar nicht fest angestellt sein. Für die Einstufung als scheinselbstständig macht das keinen Unterschied.

Die Folgen sind gravierend: Auftraggeber müssen Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten, die bisher Selbstständigen unter anderem Steuern nachzahlen. Zentrale Kriterien für Scheinselbstständigkeit sind etwa Weisungsgebundenheit oder Urlaubsansprüche. Die Rentenversicherung prüft das stets individuell. Kritiker wie der Bund der Selbstständigen (BdS) finden diese Einzelfallprüfung unübersichtlich. Der bayerische BdS-Hauptgeschäftsführer Michael Forster hält die Praxis gar für „verfassungswidrig“.

Die Bundesregierung will den komplizierten Komplex Scheinselbstständigkeit dieses Jahr neu regeln


Die schwarz-rote Bundesregierung will den komplizierten Komplex Scheinselbstständigkeit dieses Jahr neu regeln. Wegen eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022. Dabei ging es um eine freiberufliche Musiklehrerin, die als scheinselbstständig eingestuft wurde. Die ganze Branche war in Aufruhr. Der Bund reagierte mit einem Moratorium für freiberufliche Lehrkräfte aller Art, auch aus dem Fitnessbereich: Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einwilligen, wird Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen.

Wie es 2027 weitergeht? Es sei eine klare Regelung für alle Branchen geplant, teilt das Bundesarbeitsministerium der BSZ mit. Klar ist damit immerhin, dass es keine Sondervorgaben für Lehrkräfte geben soll. Auch die Landtags-CSU will klare Regeln für alle. Die AfD wünscht sich mehr unternehmerische Freiheit, vor allem im Bildungs- und Kulturbereich. Der Selbstständigenbund wiederum will maximale Vertragsfreiheit für alle: Im Rechtsstaat „ist der Wille der Parteien maßgeblich bis hin zur Grenze des Erlaubten“, betont Forster. Was erlaubt sei, müsse „klar definiert und ohne große Beratungsleistung dem Bürger zugänglich sein“.
(Waltraud Taschner)
 

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