Politik

Für viele Beschäftigte, vor allem Frauen, ist Teilzeit die einzige Möglichkeit, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Es gibt aber auch einige Menschen, die keine Kinder betreuen, keine Angehörigen pflegen müssen oder sich beruflich weiterbilden wollen - und trotzdem nicht Vollzeit arbeiten. (Foto: dpa, Christin Klose)

06.02.2026

Diskussion um 'Lifestyle-Teilzeit': Empörung ist fehl am Platz

Auch aus den eigenen Reihen gab es für den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, dem Wirtschaftsflügel der Union, ordentlich Gegenwind: Sie forderte ein Ende des Rechtsanspruchs auf "Lifestyle-Teilzeit“. Über den Kern der Forderung wurde aber wenig geredet, kritisiert Thorsten Stark in einem Kommentar.

Es ist rechts wie links zu einem lästigen und auch demokratiezersetzenden Ritual geworden: Jede zugespitzte politische Äußerung wird mit größtmöglicher Empörung verbreitet, kommentiert und teilweise auch böswillig missinterpretiert. Mit dem Effekt, dass man am Ende gar nicht mehr über die eigentliche Aussage diskutiert. So erging es jetzt auch der Mittelstands- und Wirtschaftsunion mit ihrem Antrag zum bevorstehenden CDU-Bundesparteitag. „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ hatte der Wirtschaftsflügel der Union den Antrag betitelt. Ein Reformvorschlag, wie man es schafft, wieder mehr Menschen zur Vollzeitarbeit zu bewegen.

Ein Viertel aller Teilzeitbeschäftigten hat keine triftigen Gründe

Und schon arbeiteten sich Gewerkschaften, die anderen Parteien, aber auch viele Unionspolitiker an dem Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ ab. Man dürfe doch so nicht die Millionen Menschen, meist Frauen, verunglimpfen, die sich tagtäglich im Spagat zwischen Kinderbetreuung oder Pflege der Eltern und dem Job befinden, lautete der Tenor. Dabei ging es dem Wirtschaftsflügel der Union gerade nicht um diese Gruppe. So steht es auch im Antrag. Gemeint sind diejenigen, die keine triftigen Gründe anführen können, warum sie nicht in Vollzeit arbeiten. Das ist in etwa ein Viertel aller Teilzeitbeschäftigten – in Zeiten des Fachkräftemangels eine gewaltige Menge. Und es ging auch nicht darum, Teilzeitarbeit zu verbieten. Sondern darum, ob der 2001 geschaffene Rechtsanspruch für alle weiterbestehen soll.

Der Staat ist gefragt

Nach den Vorstellungen des Wirtschaftsflügels soll es auch weiter einen Rechtsanspruch auf Teilzeit für besondere Fälle geben: wenn jemand kleine Kinder hat, Angehörige pflegen muss oder sich beruflich weiterbilden möchte. Um auch in dieser Gruppe mehr Menschen zur Vollzeit zu bewegen, ist Zwang fehl am Platz. Viele, die Kinder großziehen, wollen mehr arbeiten, können aber nicht. Weil vielerorts die Betreuungssituation ungenügend ist. Mit einem weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kindergärten und Schulen ließe sich das beheben – und der Fachkräftemangel gleich mit.
 

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